Balkonkraftwerke - Das sollten Sie wissen

Balkonkraftwerke, auch Stecker-Stromgeräte oder Balkon-Solaranlagen genannt, gewinnen zunehmend an Beliebtheit. Um aktiver Teil der Energiewende zu sein und möglichst Stromkosten zu sparen, gilt es vor dem Kauf und der anschließenden Installation jedoch Einiges zu beachten.

Ein Balkonkraftwerk, besteht in der Regel aus zwei Solarpaneelen und einem Wechselrichter. Durch die Einstrahlung der Sonne wird Gleichspannung an den Paneelen erzeugt. Und Die erzeugte Leistung wird über den Wechselrichter in die Hausinstallation gespeist, die dann zum Verbrauch der Haushaltsgeräte und Co. genutzt werden kann.

Beim Kauf gilt es zu beachten, dass die maximale Leistung (Erzeugungsleistung) von 600W pro Haushalt/ Netzanschluss nicht überschritten wird. Dies ist derzeit gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Begrenzung der Leistung sollen insbesondere Überlastungsschäden verhindert werden. Aufgrund der relativ kleinen Leistungen dieser Anlagen, bzw. dem Ertrag, erfolgt keine Vergütung für den vor Ort erzeugten Stromüberschuss, der ins öffentliche Netz eingespeist wird.

Sofern man nicht selbst Eigentümer der Immobilie ist, muss zunächst mit dem Vermieter/ Eigentümer abgeklärt werden, ob die Montage eines Balkonkraftwerkes überhaupt gestattet ist. Der Eigentümer des Hauses haftet, wenn durch die Balkonanlage Beschädigungen auftreten oder Teile herunterfallen, bspw. aufgrund von Sturm oder falscher Montage. Weiterhin müssen eventuell vorhandene Denkmalschutzauflagen beachtet werden, da durch die Bohrungen Eingriffe an der Fassade / dem Balkon vorgenommen werden, aber auch die Ansicht verändert wird. Hier sollte auch im Vorfeld klar geregelt sein, wer beim Auszug dafür verantwortlich ist, den Ursprungszustand wiederherzustellen. Im Normalfall steht auf vielen Balkonen keine Steckdose oder Energiesteckdose zur Verfügung, sodass zunächst die Installation dieser erfolgen muss.

Beim Kauf einer Balkon-Solaranlage empfehlen wir zur eigenen Sicherheit unbedingt auf Prüfsiegel (z.B. CE-Erklärung) zu achten. Der Anschluss der Hausinstallation sowie der Anlage muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Wir raten daher zu Ihrem Schutz  die Überprüfung und/oder Installation durch einen eingetragenen Elektroinstallateur vornehmen zu lassen.

Balkonanlagen unterliegen gesetzlichen Meldepflichten, so müssen diese wie jede andere Stromerzeugungsanlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Die Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 600W in Stendal, bzw. bei den Stadtwerken Stendal ist einfach und kostenfrei möglich. Unser Formular finden Sie auf unserer Homepage unter www.stadtwerke-stendal.de/downloadcenter-netz. Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie bitte per Mail an anschlusswesen@stadtwerke-stendal.de oder per Post an Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal, Hinter der Mühle 1, 39576 Stendal. Die Stadtwerke Stendal sind als Netzbetreiber verpflichtet die Eignung des eingebauten Zählers zu überprüfen und diesen, sofern erforderlich, auszutauschen. Die Überprüfung sowie der Austausch sind ebenfalls kostenfrei.

Balkon-Solaranlagen müssen bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Hierzu ist die Anmeldung beim Marktstammdatenregister erforderlich. Dabei handelt es sich um ein amtliches Register für stromerzeugende Anlagen, welches dazu dient Informationen zum Strommarkt in einer Datenbank zu bündeln und z.B. die Ausbauplanung von Stromnetzen zu erleichtern. Es besteht eine Meldepflicht, welche im Energiewirtschaftsgesetz geregelt ist. Wird die Anmeldung versäumt, ist mit einem Bußgeld in dreistelliger Höhe zu rechnen (§§ 95, 111e und 111f EnWG und §21 MaStRV).

Checkliste

Wir empfehlen bei der Installation eines Balkonkraftwerkes folgende Vorgehensweise:

  • Einverständnis des Eigentümers einholen (sofern erforderlich)
  • beim Kauf auf Prüfsiegel achten (z.B. CE-Erklärung)
  • Prüfung Hausnetz & Inbetriebnahme durch eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen
  • Anmeldung steckerfertige Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber
  • Prüfung und ggf. Austausch der vorhandenen Zähleinrichtung durch die Stadtwerke Stendal
  • Anmeldung im Marktstammdatenregister

Wichtig zu wissen:

  • Keine Speicherung: Der vom Balkonkraftwerk produzierte Strom steht sofort für den Verbrauch bereit und wird nicht gespeichert. Er dient dazu den Grundbedarf des Verbrauchers zu decken, d.h. den benötigten Strom für Kühlschrank, Router, Computer und anteilig für Waschmaschine oder Geschirrspüler zu liefern.
  • Keine Produktion im Stromausfall: Im Falle eines Stromausfalls erzeugt auch das Balkonkraftwerk keinen Strom mehr, da der Wechselrichter die Netzfrequenz des Stromnetzes benötigt, um zu arbeiten.
  • Stromeinspeisung ohne Vergütung: Wer mehr produziert, als er verbraucht, speist den Strom physikalisch zwar ins Netz ein, bekommt hierfür jedoch keine Vergütung.
  • Anmeldepflicht: Balkon-Solaranlagen müssen beim Marktstammdatenregister registriert und beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden.

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