Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal

Hansestadt Stendal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

Rahmenbedingungen und allgemeine Entwicklung

Im Jahresbericht 2021/2022 mit dem Titel „Transformation gestalten: Bildung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit“ prognostiziert der Sachverständigenrat für Deutschland einen Anstieg der Wirtschaftsleistung um 2,7 % im Jahr 2021 und um 4,6 % im Jahr 2022. Derzeit stören vielfältige angebotsseitige Engpässe die globalen Wertschöpfungsketten und nach dem Ausbruch des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 sind sämtliche bisherigen Prognosen hinfällig geworden und zu aktualisieren (siehe auch Ausblick - Chancen und Risiken der zukünftigen Geschäftsentwicklung).

Im Jahr 2021 ist nach Angabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 2,7 % gewachsen, nachdem es 2020 pandemiebedingt um 4,6 % zurückgegangen war. Nach geschätzten Rekordumsätzen im Einzelhandel wird allerdings mit Belastungen durch den weiteren Pandemieverlauf und hohe Inflationsraten gerechnet, die sich durch den Krieg noch verstärken werden. Im Jahresdurchschnitt 2021 lag die Inflationsrate bei 3,1 %, dabei ist sie im Dezember 2021 bereits auf 5,3 % weiter stark angestiegen. Neben weiterhin bestehenden Lieferengpässen insbesondere bei Vorleistungsprodukten führen stark gestiegene Energiepreise zu anhaltendem Preisdruck. Die Zahl der Arbeitslosen hat im Dezember 2021 ca. 2,33 Mio. Personen betragen, was ca. 0,38 Mio. unter dem Vorjahreszeitraum liegt und bei über 45 Mio. Erwerbstätigen (ca. + 0,4 Mio. ggü. Vorjahr) sowie rückläufiger Kurzarbeit den positiven Verlauf auf dem deutschen Arbeitsmarkt abbildet. Für die in 2021 eigetretene Erholung der deutschen Wirtschaft spricht auch die um ca. 14 % gesunkene Zahl der Unternehmensinsolvenzen von unter 12 Tsd. bis Ende Oktober 2021.

Nach starken Rückgängen durch die Corona-Pandemie hat sich die wirtschaftliche Entwicklung 2021 in Sachsen-Anhalt (LSA) wieder leicht verbessert. Das reale BIP-Wachstum hat laut vorläufigen Zahlen des statistischen Landesamtes 2,1 % gegenüber 2020 betragen. Die wirtschaftliche Erholung ist vor allem im 2. Halbjahr 2021 zu erkennen gewesen und wurde, insbesondere von den Wirtschaftsbereichen Handel, Verkehr, Gastgewerbe sowie Information und Kommunikation, getragen. Die Zahl der Erwerbstätigen hat sich mit rd. 1.001 Tsd. weiter gefestigt, zudem ist die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt sowohl in LSA mit 7,3 % als auch im Landkreis Stendal mit 8,6 % geringfügig gesunken.

Nach Berechnungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BdEW) hat sich 2021 der Gesamtstromverbrauch mit knapp 534 Mrd. kWh um 3,0 % gegenüber 2020 erhöht. Insbesondere in den Monaten März bis Juli 2021 hat der Stromverbrauch deutlich über dem Pandemiejahr 2020 gelegen. Der Anteil erneuerbarer Energien am Brutto-Inlandsstromverbrauch hat sich demgegenüber auf 42 % ermäßigt, insgesamt wurden rd. 236 Mrd. kWh Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und die Rückgänge zum Vorjahr konzentrieren sich vor allem auf das windarme 1. Quartal 2021. Aufgrund kühlerer Witterung und konjunktureller Aufholprozesse hat sich der gesamte Erdgasverbrauch 2021 auf voraussichtlich 1.013 Mrd. kWh (Vorjahr: 962 Mrd. kWh) um 4,9 % erhöht.

Auch 2021 bestätigt nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes mit einer Durchschnittstemperatur von 9,2 ºC (vgl. langjähriges Mittel 8,2 ºC) klar den Trend der globalen Erwärmung, die Jahresmitteltemperatur liegt zum 11. Mal in Folge über dem langjährigen Mittel. Zusammengefasst erreichte 2021 mit durchschnittlich ca. 802 l/m2 Niederschlag (Sollwert: 789 l/m2) und rd. 1.631 Sonnenstunden (Sollwert: 1.544 h) Werte leicht oberhalb der Klimareferenzperiode 1961-1990. Sachsen-Anhalt war 2021 mit 9,6 ºC ein überdurchschnittlich warmes-, und mit fast 1.578 Stunden ein unterdurchschnittlich sonniges Jahr. Mit Niederschlagsmengen von 582 l/m2 war LSA erneut das trockenste Bundesland.

Die Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal (SWS) sind im Kernbereich der Hansestadt Stendal für die öffentliche Strom-, Erdgas-, Trinkwasser- und Wärmeversorgung zuständig sowie als Gesamtbetriebsführer auch für eine ordnungsgemäße Durchführung der Abwasserbeseitigung verantwortlich. Die im Zuge der Gemeindegebietsreform 2010 eingemeindeten Ortsteile der Hansestadt Stendal werden durch die Avacon AG (Avacon) im Bereich der Strom- und Gasversorgung sowie durch den Wasserverband Stendal-Osterburg (WVSO) im Bereich der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung bedient. Auf einer städtischen Fläche von insgesamt über 220 km² leben zum Jahresende 2021 noch 39.192 (Vorjahr: 39.625) Personen und damit 433 weniger als noch 2020. In der Kernstadt einschließlich Wahrburg und Borstel sind mit 31.995 Menschen 416 weniger als im Vorjahr gemeldet, wobei Stendal-Stadtsee mit etwa 10.000 Personen der bevölkerungsreichste Teil der Hansestadt Stendal ist.

Die Hansestadt Stendal ist mit 25,1 % als einer von drei gleichberechtigten Minderheitsgesellschaftern an SWS beteiligt. Daneben werden weitere 37,45 % der Gesellschaftsanteile jeweils durch die SWM und durch die GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH (Gelsenwasser) gehalten. Sowohl SWM als auch Gelsenwasser unterstützen SWS durch ausgewählte kaufmännische und technische Dienstleistungen.

Geschäftsverlauf und Ertragslage

Die SWS schließt das Geschäftsjahr 2021 bei Umsatzerlösen in Höhe von insgesamt TEUR 76.516 (Vorjahr: TEUR 62.330) mit einem deutlich rückläufigen Jahresüberschuss von TEUR 2.386 (Vorjahr: TEUR 4.612) ab. Das Jahresergebnis 2021 ist dabei maßgeblich von extremen Preissteigerungen bei der Energiebeschaffung, insbesondere im 2. Halbjahr 2021, belastet worden.

Die Gradtagszahlen für 2021 liegen mit 3.542 (Vorjahr: 3.084) aufgrund länger anhaltender kühlerer Witterung insbesondere im April und Mai 2021, klar über dem Vorjahresniveau und auch über dem Mittelwert der Jahre 2011-2020, zudem hat sich die Anzahl der Heiztage auf 256 (Vorjahr: 246) erhöht.

Die Umsatzerlöse der Stromversorgung sind 2021 auf insgesamt TEUR 44.171 (Vorjahr: TEUR 40.049) gewachsen, was aus erhöhten Stromliefermengen in fremden und im eigenen Netz von 167 GWh (Vorjahr: 151 GWh) resultiert. Im eigenen Netz konnte das Umsatzniveau des Stromhandels mit TEUR 14.106 (Vorjahr: TEUR 12.711) mengen- und preisbedingt erhöht werden. Zudem hat sich auch die nutzbare Stromabgabe im SWS-Verteilnetz auf 99 GWh (Vorjahr: 93 GWh) wieder erhöht, was aus regulatorischer Sicht zu Mehrerlösen geführt hat. Fremde Stromhandelsunternehmen haben das SWS-Verteilnetz in geringerem Umfang von rund 46 GWh (Vorjahr: 44 GWh) genutzt. Es werden auch weiterhin über 80 % der angeschlossenen Kunden von SWS vollversorgt.

Im Bereich der Gasversorgung haben sich die Umsatzerlöse mengen- und preisbedingt auf TEUR 16.400 (Vorjahr: TEUR 7.904) deutlich erhöht, wobei die Gastransportabgabe im Netzgebiet Stendal auf insgesamt 632 GWh (Vorjahr: 596 GWh) stark gestiegen ist. Neben erhöhten Gasbetriebsverbräuchen auf 241 GWh (Vorjahr: 231 GWh) hat auch die Netznutzung durch fremde Händler auf 293 GWh (Vorjahr: 280 GWh) zugenommen. Die nutzbare Gashandelsabgabe an Endkunden der SWS ist mit über 153 GWh (Vorjahr: 133 GWh) stark angewachsen und es wurden auch etwa 126 GWh Gasmengen an andere Händler transferiert. Die Lieferungen außerhalb des eigenen Netzes belaufen sich auf etwa 55 GWh (Vorjahr: 48 GWh) und an Kunden im SWS-Netz auf 98 GWh (Vorjahr: 85 GWh). Der SWS-Anteil, bezogen auf die Zahl angeschlossener Kunden in Stendal, verbleibt 2021 bei etwa 80 %.

Die Wärmeerlöse inklusive der Erlösbeiträge für Contractinggeschäfte sowie Dienstleistungserlöse im Rahmen der Nebenkostenabrechnung haben sich auf TEUR 9.947 (Vorjahr: TEUR 8.915) erhöht. Dabei hat sich die nutzbare Wärmeabgabe mit 113 GWh (Vorjahr: 100 GWh) witterungsbedingt erhöht.

Im Trinkwasserbereich haben sich die Umsatzerlöse mit TEUR 3.912 (Vorjahr: TEUR 3.566) bei einer Absatzmenge von über 2,1 Mio. m³ (Vorjahr: 2,0 Mio. m³) wieder erhöht. Durch die Betriebsführung für die Abwassergesellschaft Stendal mbH (AGS) und zusätzlicher Abwasserdienstleistungen sind Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt TEUR 2.086 (Vorjahr: TEUR 1.896) erzielt worden.

Neben gestiegenen aktivierten Eigenleistungen in Höhe von TEUR 886 (Vorjahr: TEUR 281) hat SWS auch hohe sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 4.693 (Vorjahr: TEUR 625), insbesondere durch die Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 3.608 (Vorjahr: TEUR 229), realisiert.

Die Aufwendungen für Material und Fremdleistungen haben sich 2021 mit TEUR 59.963 (Vorjahr: TEUR 38.900) ganz massiv erhöht. Während sich preisbedingt die Bezugsaufwendungen für die Strom-, Gas- und Wärmeversorgung mit TEUR 57.253 (Vorjahr: TEUR 34.667) substanziell erhöht haben, sind die Aufwendungen für bezogene Leistungen auf TEUR 2.710 (Vorjahr: TEUR 4.234) gesunken.

Der Personalaufwand ist mit TEUR 7.067 (Vorjahr: TEUR 6.653) beschäftigungsbedingt angestiegen.

Nicht zuletzt auch aufgrund angepasster Nutzungsdauern haben sich die Aufwendungen für Abschreibungen auf TEUR 4.256 (Vorjahr: TEUR 5.166) bei fortgesetzter Investitionstätigkeit reduziert.

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist ein Anstieg auf TEUR 6.907 (Vorjahr: TEUR 5.491) zu verzeichnen, wozu auch ganz wesentlich höhere übrige Aufwendungen von TEUR 1.657 beigetragen haben. Die Konzessionsabgabe an die Hansestadt Stendal erhöht sich 2021 auf TEUR 1.555 (Vorjahr: TEUR 1.403).

Der saldierte Finanzaufwand hat sich mit insgesamt TEUR 524 (Vorjahr: TEUR 558) trotz gestiegener Kreditverbindlichkeiten reduziert.

Die Steuerbelastung hat sich auf insgesamt TEUR 991 (Vorjahr: TEUR 1.855) erfolgsbedingt reduziert. Dabei sind mit TEUR 30 (Vorjahr: TEUR -194) saldiert sonstige Steuerzahlungen (i.W. Energiesteuern) zu berücksichtigen, während die Steuern vom Einkommen und Ertrag mit TEUR 962 (Vorjahr: TEUR 2.049) erheblich gesunken sind.

Es ergibt sich danach ein auf TEUR 2.386 (Vorjahr: TEUR 4.612) deutlich ermäßigter Jahresüberschuss.

Vermögens- und Finanzlage

Der Buchwert des Anlagevermögens hat sich im Geschäftsjahr 2021 investitionsbedingt weiter auf TEUR 78.140 (Vorjahr: TEUR 74.029) erhöht.

Das Umlaufvermögen beläuft sich auf TEUR 20.632 (Vorjahr: TEUR 15.913), wobei sich die Vorräte bedingt durch den Erwerb von Heizöl und Emissionsberechtigungen auf TEUR 2.118 (Vorjahr: TEUR 852) nochmals stark erhöht haben, während die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf TEUR 8.690 (Vorjahr: TEUR 8.137) nur leicht angestiegen sind. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben sich auf TEUR 8.234 (Vorjahr: TEUR 2.594) i.W. durch Steuerforderungen massiv erhöht, demgegenüber ist der Bestand an liquiden Mitteln mit TEUR 1.572 (Vorjahr: TEUR 4.052) stark gesunken.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten haben sich in Höhe von TEUR 162 (Vorjahr: TEUR 176) ergeben.

Unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses hat sich das nominelle Eigenkapital auf TEUR 23.488 (Vorjahr: TEUR 24.314) reduziert, die Eigenkapitalverzinsung beträgt damit mehr als 10 %. Bei weiter gestiegener Bilanzsumme ist die Eigenkapitalquote auf 24 % (Vorjahr: 27 %) zurückgegangen.

Die Rückstellungen haben sich auf TEUR 5.892 (Vorjahr: TEUR 9.524) stark ermäßigt. Höherer Rückstellungsbedarf für die Regulierungskonten im Strom- und Gasnetz von TEUR 664 (Vorjahr: TEUR 68) stehen erhebliche Rückgänge im Bereich der Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, ungewisse Verbindlichkeiten sowie EEG-Ausgleichsposten in Höhe von insgesamt TEUR 4.727 entgegen.

Demgegenüber hat sich die Summe der Verbindlichkeiten in 2021 mit insgesamt TEUR 65.456 (Vorjahr: TEUR 52.354) stark erhöht. Der Anstieg ist sowohl auf investitionsbedingt höhere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit TEUR 48.509 (Vorjahr: TEUR 44.868) als auch sehr stark gestiegenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 8.848 (Vorjahr: TEUR 1.695) sowie deutlich gewachsenen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von TEUR 4.885 (Vorjahr: TEUR 0) zurückzuführen. Die gesunkenen sonstigen Verbindlichkeiten von TEUR 3.214 (Vorjahr: TEUR 5.791) haben den Anstieg nur teilweise kompensiert.

Die Bilanzsumme ist im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 mit einer Höhe von TEUR 98.935 (Vorjahr: TEUR 90.117) nochmals angewachsen.

Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 7.709 (Vorjahr: TEUR 5.520) ist nicht vollständig aus den Mittelzuflüssen der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 4.872 (Vorjahr: TEUR 14.427) sowie aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 357 (Vorjahr: TEUR -6.822) abgedeckt worden. Unter Beachtung entsprechender Darlehensabschlüsse in Höhe von TEUR 10.000, wovon zum Stichtag 31.12.2021 TEUR 6.000 und aus dem Vorjahr TEUR 2.000 abgerufen wurden, hat sich 2021 der Finanzmittelfonds zum Stichtag auf einen Betrag in Höhe von TEUR 1.572 (Vorjahr: TEUR 4.052) deutlich reduziert.

Wesentliche Finanzinstrumente stellen die kurzfristigen Forderungen, die liquiden Mittel, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dar. Das Risikomanagement der SWS in Bezug auf Finanzinstrumente ist neben einer Liquiditätsplanung und -steuerung sowie Kreditüberwachung auf die zeitnahe Realisierung von Forderungen ausgerichtet. Nennenswerte Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken oder aber Risiken aus Zahlungsschwankungen über die bereits im Jahresabschluss 2021 dargestellten hinaus, sind nicht erkennbar. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich um Darlehen mit festen sowie variablen Zinssätzen. Soweit variable Zinssätze vereinbart worden sind, wurden Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen, die insgesamt Vorteile gegenüber klassischen Festzinssatzkrediten im Abschlusszeitpunkt aufweisen. Die SWS verfügt auch im Geschäftsjahr 2021 über eine notenbankfähige Bonitätsbewertung der Bundesbank.

Tätigkeitsabschlüsse im Geschäftsjahr 2021

Die SWS sind als vertikal integriertes Versorgungsunternehmen nicht zu einer rechtlichen, wohl aber informatorischen sowie buchhalterischen Entflechtung und zur Gewährleistung von Transparenz bzw. zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung eines Netzbetriebes verpflichtet. Daher haben die SWS ebenso wie rechtlich selbständige Betreiber von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu erfüllen. Gemäß § 6b Abs. 3. EnWG schließt dies die Erstellung von gesonderten Tätigkeitsabschlüssen ein. Die Geschäftsfelder der SWS umfassen dabei folgende Bereiche:

Tätigkeiten der Elektrizitätsverteilung,

andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors,

Tätigkeiten der Gasverteilung,

andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors,

andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors.

Die Grundlagen für die Zuordnung sämtlicher Geschäftsvorfälle zu den Tätigkeiten bilden tätigkeitsbezogene Zusatzkontierungen, die allen Buchungen mitgegeben werden. Die regulierten Bereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung weisen nachfolgend erläuterte Werte auf:

Gemessen an den gesamten Umsatzerlösen in Höhe von TEUR 76.516 (Vorjahr: TEUR 62.330) weist der Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung im Geschäftsjahr 2021 vergleichsweise niedrige externe Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 9.768 (Vorjahr: TEUR 11.315) auf. Auch der Tätigkeitsbereich Gasverteilung ist mit anteiligen externen Umsatzerlösen in Höhe von nur rund TEUR 943 (Vorjahr: TEUR 1.244) wie schon seit Jahren von ebenso untergeordneter Bedeutung.

Die Elektrizitätsverteilung weist für das Geschäftsjahr 2021 einen anteiligen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 814 (Vorjahr: Jahresüberschuss TEUR 151) auf, während auf die Tätigkeit Gasverteilung in 2021 ein anteiliger Jahresüberschuss von TEUR 431 (Vorjahr: TEUR 61) entfällt.

Zum Bilanzstichtag am 31.12.2021 betrug die Bilanzsumme des Tätigkeitsbereichs Elektrizitätsverteilung TEUR 30.779 (Vorjahr: TEUR 30.635) und macht rund 31 % der gesamten Bilanzsumme der SWS aus. Die Bilanzsumme der Tätigkeit Gasverteilung steuert mit TEUR 13.386 (Vorjahr: TEUR 12.460) einen Anteil von 13,5 % zur gesamten Bilanzsumme der SWS bei.

Die SWS nimmt laut § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG eine entsprechende Kontentrennung für den Messstellenbetrieb vor. Aus dem separaten erstellten Tätigkeitsabschluss ergibt sich bei sehr geringen Umsatzerlösen von nur 72 TEUR (Vorjahr: TEUR 51) ein Jahresfehlbetrag von 29 TEUR (Vorjahr: TEUR -14).

Belegschaft

Zum 31. Dezember 2021 sind bei SWS 110 (Vorjahr: 106) engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, wovon sich 7 Beschäftigte in einem Ausbildungsverhältnis befinden.

Auch im Geschäftsjahr 2021 hat die Summe aller Ausbildungsverhältnisse über dem kurzfristigen, betrieblichen Bedarf gelegen. Es besteht für das qualifizierte Fachpersonal nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung künftig auch weiterhin die Möglichkeit, in einem zunächst befristeten Beschäftigungsverhältnis zusätzliche berufliche Erfahrungen zu sammeln. SWS ist zudem bestrebt, den langfristigen, in- und externen Fachkräftebedarf auch über eigenständige Ausbildung zu unterstützen. Damit bestehen für die Berufseinsteiger in der strukturschwachen Region gute Voraussetzungen, sich für eine Beschäftigung bei SWS oder den regionalen Arbeitsmarkt zu empfehlen.

Neben einer zielgerichteten Berufsausbildung legt SWS auch sehr großen Wert darauf, dass sich die Mitarbeiter(innen) des Unternehmens über umfangreiche Weiterbildungsmaßnahmen sowie auf Basis betrieblich veranlasster Fortbildungsvereinbarungen auf die auch künftig zunehmenden Anforderungen in der Energie- und Wasserversorgung sehr gut vorbereiten können.

Investitionen

Im Geschäftsjahr 2021 waren Anlagenzugänge in Höhe von TEUR 7.716 (Vorjahr: TEUR 5.539) zu verzeichnen. Schwerpunktmäßig sind Erweiterungen und Erneuerungen der Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmenetze erfolgt. Im Bereich der Stromversorgung wurden TEUR 3.089 (Vorjahr: TEUR 1.943), in der Gasversorgung TEUR 860 (Vorjahr: TEUR 704), in der Wasserversorgung TEUR 2.899 (Vorjahr: TEUR 1.126) und im Bereich der Wärmeversorgung TEUR 2.295 (Vorjahr: TEUR 1.230) investiert. Insgesamt wurden damit TEUR 10.338 weniger aufgewendet als geplant. Die Versorgungssicherheit war auch im Jahr 2021 in allen Bereichen gewährleistet, wobei sich die Anzahl der Versorgungsstörungen bzw. -unterbrechungen auf einem insgesamt niedrigen Niveau bewegt hat und diese zügig durch verantwortliches Personal vor Ort beseitigt worden sind.

Der genehmigte Investitionsplan für das Geschäftsjahr 2022 beläuft sich auf insgesamt TEUR 10.814. In den Bereichen der Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung konzentrieren sich die geplanten Investitionsvorhaben auf Netzerweiterungen für Neuanschlüsse und Sanierungsarbeiten an bestehenden Versorgungsanlagen. Auf den Stromnetzbereich entfallen dabei TEUR 3.370, in der Gasversorgung sind 397 TEUR und für die Trinkwasserversorgung sind 940 TEUR vorgesehen. In der Fernwärmeversorgung sind Investitionen in Höhe von insgesamt TEUR 785 geplant. Darüber hinaus sind in allen Bereichen neue Versorgungsanschlüsse und zusätzlich Maßnahmen in der Fernwirk- und Übertragungstechnik umzusetzen. Am Betriebsstandort Hinter der Mühle sind Investitionen in die Photovoltaikbelegung der Dachflächen des Betriebsgebäudes, Ladestationen für Betriebsfahrzeuge und ein dafür ausgelegter Trafo sinnvoll und in Planung.

Risikomanagement und Revision

Alle erkennbaren sowie bedeutenden Risiken und Maßnahmen wurden gemäß KonTraG durch die SWS in einer Risikoinventur erhoben und auf Basis des geltenden Risikomanagementhandbuches zusammengefasst. Die gemeinsam aufgestellten Risiken sind u.a. anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der Auswirkung auf SWS in Risiken mit besonderem Handlungsbedarf, Handlungsbedarf unter Umständen oder geringem Handlungsbedarf eingeteilt worden. Der Konzessionsvertrag in der Strom-, Gas- und Wasserversorgung ist ebenso wie der Gestattungsvertrag zur Wärmeversorgung mit Wirkung zum 1. August 2021 ausgelaufen. Für die Strom- und Gasversorgung hat sich die Hansestadt Stendal als Konzessionsgeber dazu entschlossen, die Vergabe für das gesamtstädtische Versorgungsgebiet auf insgesamt vier Verfahren neu zu ordnen, davon jeweils zwei Strom- und Gaskonzessionsverfahren für den Kernstadtbereich sowie die zusammengefassten Ortsteile. SWS hat sich hierfür beworben und nimmt an den Vergabeverfahren teil. Bis zur abschließenden Neuvergabe in der Strom-, Gas- und Wasserversorgung sind mit der Hansestadt sog. Interimsvereinbarungen geschlossen worden, für die Fernwärmeversorgung hat SWS Anspruch auf Abschluss eines einfachen Gestattungsvertrages. Der Betriebsführungsvertrag mit der Abwassergesellschaft AGS ist bis zur angestrebten Entscheidung über die Verschmelzung von SWS und AGS vorerst verlängert worden. Es liegt eine gutachterliche Untersuchung vor, wonach eine Direktvergabe der Trinkwasserkonzession inkl. der Abwasserbeseitigungsaufgabe an SWS zur Erfüllung kommunaler Vorgaben grundsätzlich möglich ist. Bei allen vorgenannten Vertragsverhältnissen handelt es sich für SWS um geschäftsgrundlegende Risiken mit besonderem Handlungsbedarf.

Zur Risikosteuerung sind strategische Maßnahmen aufgelistet worden, die die Eintrittswahrscheinlichkeit des jeweiligen Risikos minimieren sollen. Die Überwachung erfolgt anhand wiederkehrender Kontrollberichterstattung und Fortschreibung des Risikohandbuches. Die Risiken, bei denen unter Umständen bzw. geringer Handlungsbedarf besteht, konzentrieren sich vor allem auf technische Versorgungsengpässe bzw. -ausfälle. Hierauf reagiert SWS mit zügiger Störungsbeseitigung durch den Einsatz qualifizierten Fachpersonals, angemessenem Investitionsgeschehen sowie Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturaufwand. Die weitere Entwicklung von Wasserrechten bedarf angesichts der mehrjährigen Trockenphasen und gesunkener Grundwasserstände einer intensiveren Beobachtung und dauerhaften Sicherung von Ansprüchen für die SWS.

Die interne Revision von ausgewählten Geschäftsvorfällen bei SWS wird nach abgestimmten Jahresprüfungsplanungen durchgeführt. Die wesentliche Revisionstätigkeit führt dabei im Rahmen extern beauftragter Dienstleistungen die SWM durch. Für das Geschäftsjahr 2021 war neben einer internen Kassenprüfung eine Baurevision für ausgewählte Baumaßnahmen vereinbart worden. Über wesentliche Verfehlungen handelnder Personen ist nicht berichtet worden, sofern Verbesserungsbedarf festgestellt wird, ist anhand von Empfehlungen die zeitnahe Umsetzung durchzuführen.

Ausblick - Chancen und Risiken der zukünftigen Geschäftsentwicklung

Im aktuellen Jahreswirtschaftsbericht (JWB) hat das BMWK im Januar 2022 für Deutschland ein Wachstum des BIP von preisbereinigt 4,6 % gegenüber 2021 (Jahresprojektion 2022) prognostiziert. Mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 ist die Projektion insgesamt einer Neubewertung unterzogen worden.

Nunmehr geht der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) in seiner mit Stand Ende März 2022 aktualisierten Konjunkturprognose 2022 und 2023 davon aus, dass der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine die Unsicherheit über die wirtschaftliche Entwicklung beträchtlich erhöht, das Wachstum dämpfen und zum Anstieg der Energie- und Verbraucherpreise beitragen wird. Für den Euro-Raum prognostiziert der SVR für die Jahre 2022 und 2023 ein BIP-Wachstum von jeweils 2,9 %, bei erhöhten Energiepreisen im Prognosezeitraum und ohne einen Stopp russischer Energielieferungen! Eine starke Abschwächung des Wirtschaftswachstums wird auch für Deutschland erwartet. Danach geht der SVR von einer Zunahme des BIP um 1,8 % im Jahr 2022 und 3,6 % im Jahr 2023, bei Inflationsraten von 6,1 % (2022) und 3,4 % (2023) aus. Die große Abhängigkeit von russischen Energielieferungen (Kohle, Öl, Gas) birgt aber das erhebliche Risiko einer geringeren Wirtschaftsleistung und höherer Inflation. Der SVR empfiehlt, dass Deutschland umgehend alle Hebel in Bewegung setzt, um sich gegen einen drohenden Lieferstopp zu wappnen und die Abhängigkeit zu beenden.

Die Abhängigkeit der Europäischen Union und insbesondere Deutschlands von russischen Energieimporten ist erheblich. Importe aus Russland machen für Deutschland aktuell ca. 35 % der gesamten Rohölimporte, ca. 40 % des Gas- sowie ca. 50 % des Steinkohleverbrauchs aus, in der EU liegen die Werte bei ca. 26 % (Öl), ca. 38 % (Gas) und ca. 28 % (Steinkohle). Ein kurzfristiger, vollständiger Ausfall stellt nicht nur Deutschland, sondern auch die gesamte europäische Gemeinschaft vor sehr große Herausforderungen.

Ein Energieembargo dürfte nach Angaben des BMWK zu hohen wirtschaftlichen Schäden für Bevölkerung und Unternehmen führen. Es muss mit einem deutlichen Einbruch des Wirtschaftswachstums, weiter steigenden Preisen, dem Abbruch von Lieferketten und drohenden Insolvenzen gerechnet werden, die neben der ökonomischen auch eine soziale Dimension haben würden. Extrem hohe Energiepreise treffen diejenigen, die ohnehin wenig haben und Unternehmensinsolvenzen bedeuten immer auch den Verlust von Arbeitsplätzen. Gleichwohl ist die Situation in den Sektoren, Öl, Kohle und Gas sehr unterschiedlich. Während es für Erdöl ein gesetzliches Sicherungs- und Bevorratungssystem (Erdölreserve) gibt, was bis Jahresende eine vollständige Unabhängigkeit von russischen Öllieferungen möglich machen könnte, fehlt diese Form der Reserve bei Kohle. Hier sollen Vertragsumstellungen am grundsätzlich liquiden Weltmarkt dazu führen, bis zum Herbst 2022 unabhängig von russischer Kohle zu werden. Im Bereich Gas ist derzeit nicht offensichtlich, wie fehlende russische Erdgasmengen, zumindest für den Winter 2022/2023 in der EU und insbesondere in Deutschland ersetzt werden können. Es droht für die kommende Heizperiode eine Gasmangellage, was dazu geführt hat, dass das BMWK die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen hat. Dieser Schritt dient der Vorsorge, besserer Vorbereitung auf mögliche Lieferengpässe und -ausfälle, wozu ein Krisenteam auf Bundesebene die Versorgungslage täglich analysiert. Eine aktuelle Engpasslage besteht nicht, die Gesamtversorgung ist derzeit gewährleistet und staatliche Eingriffe (Abschaltungen bzw. Reduktionen) sind in der Frühwarnstufe nicht vorgesehen. Dennoch ist ab sofort jeder Gasverbraucher - von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten - angehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren. Auch wenn mittel- und langfristig eine Diversifizierung der Gaslieferquellen, Erhöhung von Flüssigerdgasimporten (LNG) und der verstärkte Ausbau erneuerbarer Energien helfen werden, die Abhängigkeit von russischem Gas zu reduzieren, so besteht doch das Risiko einer Mangellage für Deutschland, dem mit einem Gasspeichergesetz und weiteren Maßnahmen zu einer Verbrauchsreduzierung bei Erdgas begegnet werden soll. Dazu kann auch ein temporärer Ersatz von Erdgas durch Kohle bei der Stromerzeugung gezählt werden.

Da diese vielfach staatlich indizierten Markteingriffe zu wesentlichen Teilen für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit eingeleitet werden müssen und kurzfristig nicht mit einer entsprechenden Ausweitung der Rohstoffangebote gerechnet werden kann, ist auf mittlere Sicht mit einem weiterhin hohen, wenn nicht sogar noch steigenden Energiepreisniveau zu rechnen. Die Abschaffung der sog. EEG-Umlage kann hierbei ein wichtiger Schritt für eine Dämpfung des Strompreisanstieges sein und es sollen weitere Entlastungsmöglichkeiten (vgl. Heizkostenzuschuss, Energiegeld etc.) geprüft bzw. in Kürze eingeführt werden.

Im Rahmen eines Energiesofortmaßnahmepakets („Osterpaket“) legt das BMWK ein umfangreiches Gesetzespaket vor, mit dem der Ausbau der erneuerbaren Energien zu Wasser, zu Land und auf dem Dach umfassend beschleunigt werden soll. Mit dem Osterpaket werden

das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)

das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)

das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und

weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht angepasst.

Dabei wird der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Die neu angehobenen Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien belaufen sich auf einen Anteil von mindesten 80 % des Bruttostromverbrauches bis 2030 und nahezu 100 % bis 2035. Konkret bedeutet dies, dass bis zum Jahr 2030 Windenergieanlagen an Land im Umfang von 115 GW und Solaranlagen im Umfang von 215 GW installiert sein sollen. Bei der sog. Schutzgüterabwägung (u.a. Umwelt, Natur, Boden, Pflanzen, Wasser, Tiere, Mensch ggü. Erneuerbare Energien) haben erneuerbare Energien bis zum Erreichen der Treibhausgasneutralität einen Vorrangstatus.

Als systemrelevanter Infrastrukturdienstleister mit den Versorgungsbereichen Strom, Gas, Trinkwasser, Wärme und Abwasserentsorgung sind die SWS im Querverbund sowie auf den Wertschöpfungsstufen Erzeugung, Verteilung, Handel/Vertrieb und im Bereich der Messung/Abrechnung tätig. SWS ist damit auf vielfache Weise von den aktuell starken Verwerfungen im Rohstoffsektor und auch den geplanten Gesetzesänderungen zur öffentlichen Versorgung und Sicherheit betroffen.

SWS hat im Dezember 2021 für das Stromverteilnetz den Bescheid über die Kostenprüfung zur 3. Periode der Anreizregulierung durch die Landesregulierungsbehörde Sachsen-Anhalt (LRB SA) erhalten und Kürzungen unter Beachtung erzielter Mehrerlöse in den neuen Netzentgelten berücksichtigt. Aufgrund der exorbitanten Preissteigerungen für Gas, Öl, Emissionen und Strombezüge ist auch mit der erdgasbasierten Stromeigenproduktion eine starke Erhöhung des allgemeinen Strompreisniveaus im Versorgungsgebiet, aber auch in fremden Netzgebieten notwendig geworden. Dabei hat sich die Zahl der Energiehandelspartner für SWS ganz erheblich reduziert und die weitere Preisentwicklung an den Beschaffungsmärkten wird das künftige Energiepreisniveau in Stendal, aber auch überregional voraussichtlich nochmals ansteigen lassen. Das bereits ab 2022 geplante Investitionsvolumen für den Ausbau erneuerbarer Energien betrifft vorrangig Freiflächen- und zunehmend Dachsolaranlagen und soll sich auf ein mittelfristiges Gesamtvolumen von bis zu 9 Mio. EUR belaufen. Mit dem Osterpaket sieht sich SWS in der zügigen Umsetzung dieser Vorhaben bestätigt.

In der Gasversorgung müssen die allgemeinen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung auch 2022, auch unter Berücksichtigung von - durch Mehrerlöse - angepasster Netznutzungsentgelte, beschaffungsbedingt weiter angehoben werden. Die künftige Entwicklung hängt sehr stark von der Einhaltung geschlossener Lieferverträge und des Sicherungsgrades der allgemeinen Gasversorgungslage für die kommende Heizperiode ab. Alle kurzfristig nutzbaren Alternativen zum russischen Pipelinegas sind in der Regel stark nachgefragt, was die Preise weiter in die Höhe treiben dürfte. SWS als Verteilnetzbetreiber erteilt alle nach Frühwarnstufe erforderlichen Meldungen an den Krisenstab und qualifiziert die Gasverbraucher bereits im Vorfeld in geschützte und nicht geschützte Kunden.

Bei der Trinkwasserversorgung sind die allgemeinen Preise zu Jahresbeginn nach sehr langer Stabilität erhöht worden, nicht zuletzt auch um kalkulatorisch eine Angleichung der Berechnungsgrundlagen zum Bereich der betriebsgeführten Abwasserentsorgung für die Hansestadt Stendal herstellen zu können. Im Abwasserbereich hat SWS zudem seine Dienstleistungstätigkeiten erweitert. Mit dem vorhandenen Gutachten über die mögliche Direktvergabe der Trinkwasserversorgung inkl. Abwasserbeseitigung an die SWS zur Bestätigung der kommunalen Aufgabenerfüllung haben die Gesellschafter der SWS eine gute Grundlage für die notwendigen Entscheidungen zur Verschmelzung der SWS und AGS unter Wahrung der kommunalen Mehrheit vorliegen. Bis zur endgültigen Entscheidung sollen die Interimsvereinbarung zur Trinkwasserversorgung und die Betriebsführungsvereinbarung über die Abwasserbeseitigung uneingeschränkt fortgeführt werden.

In den Netzbereichen der Strom- und Gasversorgung sowie für die Trinkwasserversorgung ist SWS nach den Regeln des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM) zertifiziert und für den Betrieb kritischer Infrastrukturen (Gasnetz- als auch Stromnetzbetrieb) ist das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) der SWS ebenfalls wiederholt zertifiziert worden. Die IT-Sicherheit ist danach bei SWS ebenso gewährleistet wie die Einhaltung der Vorgaben des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001. In 2022 ist angestrebt, eine Zertifizierung nach dem Umweltmanagementsystem zu erreichen und mittelfristig sollen auch die Tätigkeiten der SWS vor dem Hintergrund des Arbeitsschutzes eingehend geprüft werden. Zusammen mit den intensiv erarbeiteten Netzbewirtschaftungskonzepten für eine qualifizierte Strom- und Gasversorgung auf den Gebieten (Kernstadt und Ortsteile) der Hansestadt Stendal ist SWS gut auf den weiteren Verlauf der 4 Vergabeverfahren vorbereitet und sieht sich in der Lage, mindestens die beiden Konzessionsverfahren für Strom und Gas in der Kernstadt für sich entscheiden zu können.

Die künftig auf der Basis eines einfachen Gestattungsvertrages in der Hansestadt Stendal durchzuführende Fernwärmeversorgung wird sich dem massiven Preisauftrieb bei der vorrangig erdgasbetriebenen Strom- und Wärmeerzeugung nicht weiter entziehen können. Ein kurzfristiger Ersatz von fossilem Erdgas ist preisdämpfend nicht möglich, allerdings liegt das Preisniveau für die Wärmeversorgung im Stadtgebiet noch immer unter dem der reinen Erdgasversorgung, sodass insbesondere die großen Wohnungsunternehmen ihre Belastungen noch vergleichsweise niedrigeren Anpassungen unterziehen müssen. Damit werden unausweichliche Kostensteigerungen für die Mieterschaft zumindest etwas begrenzt, gleichwohl gilt es auch in diesen Bereichen, verbrauchssparende Verhaltensmaßnahmen zu initiieren. Zudem ist bei diesen Preisniveaus das Heizen mit KWK-Fernwärme eine wirtschaftliche und ökologischen Alternative zu reiner Gasbeheizung und steht insofern auch bei einem mittelfristigen Brennstoffwechsel auf Basis erneuerbarer Energien ganz im Einklang mit dem Energiesofortmaßnahmepaket. Es bleibt daher ein Ziel der SWS, im Zuge städtischer Baumaßnahmen Verdichtungen in der Fernwärmeversorgung zu erreichen, die ergänzt um weitere, effiziente Optimierungspotenziale im Erzeugungs- sowie Wärmenetzbereich sowohl die Emissionen und Primärenergieeinsatzmengen reduzieren und die hoch gesteckten Klimaziele des Bundes (Osterpaket), des Landes und der Hansestadt Stendal (Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept) bis 2030 bzw. 2035 verwirklichen soll. Außerdem hat sich SWS vorgenommen, den Einstieg in Dienstleistungen für Dritte (Wärmenetzbetriebsführung) in der Region weiter auszubauen.

Für das laufende Geschäftsjahr 2022 hat die Geschäftsführung der SWS gegen Ende 2021 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von über 4,8 Mio. EUR geplant. Es ist allerdings derzeit nicht abschließend bewertbar, in welchem Umfang angesichts der erheblichen Unsicherheiten und hohen Risiken, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine die Wirtschaftsplanung belasten wird. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SWS werden daher im weiteren Geschäftsjahresverlauf regelmäßig im Rahmen der unterjährigen Berichterstattung zu prüfen und neu zu bewerten sein. Die Aufrechterhaltung technischer und finanzieller Versorgungssicherheit ist derzeit für SWS zentrales Element der Geschäftstätigkeit.

 

Stendal, den 21. April 2022

Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser-
und Elektrizitätswerke GmbH Stendal

gez. Thomas Bräuer
- Sprecher der Geschäftsführung -

gez. Dr. Stefan Sanft
- technischer Geschäftsführer -

Bilanz zum 31. Dezember 2021

Aktiva

  31.12.2021 31.12.2020
 
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
33.383,00 64.560,00
2. Geleistete Anzahlungen 28.087,08 0,00
  61.470,08 64.560,00
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
7.236.820,64 7.195.348,32
2. Technische Anlagen und Maschinen 64.894.011,00 63.819.506,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 707.566,00 487.781,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5.239.920,64 2.461.424,73
  78.078.318,28 73.964.060,05
  78.139.788,36 74.028.620,05
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte    
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 559.965,35 80.588,35
2. Waren 9.979,83 31.554,20
3. Emissionsberechtigungen 1.547.988,29 740.345,93
  2.117.933,47 852.488,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.689.727,08 8.137.441,64
2. Forderungen gegen Gesellschafter 18.324,33 277.231,45
3. Sonstige Vermögensgegenstände 8.233.980,72 2.593.976,25
  16.942.032,13 11.008.649,34
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.572.479,64 4.051.875,14
  20.632.445,24 15.913.012,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 162.459,24 175.513,66
  98.934.692,84 90.117.146,67

Passiva

  31.12.2021 31.12.2020
 
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 5.000.000,00 5.000.000,00
II. Kapitalrücklage 11.083.710,39 11.083.710,39
III. Gewinnrücklagen    
Andere Gewinnrücklagen 5.017.369,18 3.617.369,18
IV. Jahresüberschuss 2.386.459,81 4.612.427,80
  23.487.539,38 24.313.507,37
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 4.099.565,00 3.894.793,64
C. Empfangene Ertragszuschüsse 32,00 30.695,00
D. Rückstellungen    
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 769.993,00 650.806,00
2. Steuerrückstellungen 194.653,00 526.559,00
3. Sonstige Rückstellungen 4.927.394,73 8.346.347,16
  5.892.040,73 9.523.712,16
E. Verbindlichkeiten    
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 48.509.042,16 44.868.257,74
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.848.190,05 1.694.743,15
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 4.884.741,63 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 3.213.541,89 5.791.437,61
  65.455.515,73 52.354.438,50
  98.934.692,84 90.117.146,67

Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

  2021 2020
 
1. Umsatzerlöse 76.515.728,83 62.329.900,26
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 885.918,58 281.177,71
3. Sonstige betriebliche Erträge 4.693.370,62 624.938,51
  82.095.018,03 63.236.016,48
4. Materialaufwand    
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
für bezogene Waren
57.253.339,50 34.666.628,07
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.710.129,04 4.233.826,23
  59.963.468,54 38.900.454,30
5. Personalaufwand    
a) Löhne und Gehälter 5.679.106,29 5.421.855,65
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung
1.387.634,61 1.231.390,65
  7.066.740,90 6.653.246,30
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
4.256.156,92 5.166.442,59
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.907.224,29 5.490.541,65
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 21.063,69 18.833,52
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 544.609,62 576.441,15
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 961.693,12 2.049.158,47
11. Ergebnis nach Steuern 2.416.188,33 4.418.565,54
12. Sonstige Steuern 29.728,52 -193.862,26
13. Jahresüberschuss 2.386.459,81 4.612.427,80

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

I. Vorbemerkungen

Die Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal, Hansestadt Stendal (Registergericht Stendal HRB 352), im Folgenden SWS genannt, ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 und 4 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt.

Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben in den Anhang aufgenommen. Der Jahresabschluss ist unter Annahme der Unternehmensfortführung und vor Ergebnisverwendung aufgestellt worden.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

II. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden linear nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Bei den Herstellungskosten sind neben Einzelkosten anteilige aktivierungspflichtige Gemeinkosten angemessen berücksichtigt.

Die Abschreibungen erfolgen linear. Geringwertige Anlagegüter werden in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Für planmäßige Abschreibungen werden überwiegend folgende Nutzungsdauern zu Grunde gelegt:

Software 3 Jahre
Gebäude 50 Jahre
Technische Anlagen 8 bis 45 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre

Im Jahr 2021 erfolgte die Überarbeitung von Anlagenklassen, verbunden mit einer Verlängerung der Nutzungsdauern. Dies führte zu einer Veränderung der Jahresabschreibungen in Höhe von 661 TEUR.

Geleistete Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt.

Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel.

Vorräte

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Zur Erreichung einer klaren und übersichtlichen Darstellung des Vorratsvermögens wurde die Gliederung um den Posten Emissionsberechtigungen erweitert, die im Berichtsjahr zu Anschaffungskosten angesetzt worden sind. Die kostenlos zugewiesenen und am Bilanzstichtag noch nicht zurückgegebenen Emissionsberechtigungen sind mit dem Erinnerungswert von 1 EUR je Tonne CO2 bilanziert worden.

Forderungen

Die zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Forderungen sind – wie zum Vorjahresbilanzstichtag –innerhalb eines Jahres fällig. Sie sind mit dem Nennwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Ausfallrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 % berücksichtigt.

Die Forderungen aus der Lieferung von Energie und Wasser wurden mit erhaltenen Abschlagszahlungen in Höhe von 10.918 TEUR (31. Dezember 2020: 11.031 TEUR) saldiert. Für einen Teil der Forderungen ergibt sich der Ansatz aus einem stetig angewandten Schätzverfahren.

Die ausgewiesenen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 18 TEUR betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Gewerbesteuer 2021 (512 TEUR) sowie Verbindlichkeiten aus Gewerbesteuer 2020 (370 TEUR) und aus Konzessionsabgabe 2021 (125 TEUR). Mit 1 TEUR werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2020 setzt sich der Posten aus Forderungen aus Lieferungen Leistungen (247 TEUR), Forderungen aus Konzessionsabgabe (52 TEUR), Forderungen aus Gewerbesteuer (6 TEUR) sowie Verbindlichkeiten aus Konzessionsabgabe (16 TEUR) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (12 TEUR) zusammen.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt - ggf. verringert um die Wertberichtigungen - und beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Steuererstattungen von 1.802 TEUR (31. Dezember 2020: 632 TEUR), die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstanden sind. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden mit den anteiligen Ausgaben aus der Zeit vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit des Folgejahres darstellen, erfasst.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf der Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes von aktuell 29,475 %. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Steuerentlastungen ergeben sich bei der Gesellschaft durch Abweichungen zwischen Steuer- und Handelsbilanz bei den Sachanlagen sowie Pensions- und sonstigen Rückstellungen. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer in Höhe von 348 TEUR (31. Dezember 2020: 401 TEUR).

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital und die Rücklagen sind zum Nennwert bewertet. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und beträgt zum 31. Dezember 2021 unverändert 5.000 TEUR. Die Aufteilung der Geschäftsanteile stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

EUR %
Hansestadt Stendal 1.255.000 25,10
Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG, Magdeburg
(SWM)
1.872.500 37,45
Gelsenwasser Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, Hamburg
(GELSENWASSER)
1.872.500 37,45
5.000.000 100,00

Die Kapitalrücklage blieb im Geschäftsjahr unverändert. In die Gewinnrücklagen wurden im Geschäftsjahr 1.400 TEUR eingestellt.

Sonderposten für Investitionszuschüsse

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beinhaltet im Wesentlichen Hausanschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse aus Verträgen ab dem 1. Januar 2003. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Hausanschlüsse und Versorgungsleitungen.

Empfangene Ertragszuschüsse

Die empfangenen Ertragszuschüsse werden ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren erfolgswirksam aufgelöst. Für alle ab dem 1. Januar 2003 abgeschlossenen Verträge werden wegen geänderter steuerlicher Vorschriften die Hausanschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse ausgewiesen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung wird pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Markzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,87 Prozent angesetzt (Vorjahr: 2,3 Prozent). Weiterhin wurde eine Einkommenssteigerung analog Vorjahr von 3,0 Prozent p.a., eine Fluktuationsquote analog Vorjahr bis zu 0,5 Prozent p.a., eine Lebenskostensteigerung von 1,25 Prozent p.a. (Vorjahr: 1,1 Prozent p.a.) sowie eine Rentendynamik von bis zu 1,25 Prozent p.a. (Vorjahr: bis zu 1,1 Prozent p.a.) berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.

Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teils durch Rückdeckungsversicherungen besichert. Die Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten betragen zum 31. Dezember 2021: 281 TEUR (31. Dezember 2020: 266 TEUR) und wurden gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet.

Aus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 95 TEUR (Vorjahr: 107 TEUR). Dieser Betrag unterliegt einer Ausschüttungssperre.

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags.

Die Steuerrückstellungen betreffen Rückstellungen für die Körperschaftsteuer (99 TEUR), Solidaritätszuschlag (6 TEUR) und Gewerbesteuer (90 TEUR).

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere Emissionsrechte (2.194 TEUR), ungewisse Verbindlichkeiten hinsichtlich zu viel vereinnahmter Umsatzerlöse aus Netzentgelten (664 TEUR) sowie Rückstellungen im Personalbereich (380 TEUR).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind zu den Erfüllungsbeträgen und erhaltene Anzahlungen zum Nennbetrag passiviert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betreffen den Saldo aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (5.283 TEUR) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (398 TEUR).

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden wie bereits im Vorjahr keine Verbindlichkeiten aus Steuern ausgewiesen. Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit bestehen wie im Vorjahr nicht.

Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:

bis 1 Jahr mehr
als 1 Jah
davon
über 5 Jahre
Summe
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
4.508.279,28 44.000.762,88 31.899.025,04 48.509.042,16
31. Dezember 2020: 4.234.215,58 40.634.042,16 26.725.925,04 44.868.257,74
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
8.848.190,05 0,00 0,00 8.848.190,05
31. Dezember 2020: 1.694.743,15 0,00 0,00 1.694.743,15
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter
4.884.741,63 0,00 0,00 4.884.741,63
31. Dezember 2020: 0,00 0,00 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 3.213.541,89 0,00 0,00 3.213.541,89
31. Dezember 2020: 5.791.437,61 0,00 0,00 5.791.437,61
Summe 21.454.752,85 44.000.762,88 31.899.025,04 65.455.515,73
31. Dezember 2020: 11.720.396,34 40.634.042,16 26.725.925,04 52.354.438,50


Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag für den Fuhrpark und sonstige Betriebsausstattung in Höhe von 309 TEUR. Die Beträge beziehen sich jeweils auf die Gesamtlaufzeit der Verträge. Die Leasinggeschäfte dienen der mittel- und langfristigen Verbesserung der Liquiditätssituation und der Verbesserung der Eigenkapitalquote. Ein weiterer Vorteil besteht in dem flexiblen Austausch von Kraftfahrzeugen bei Ausfall innerhalb der Vertragsbindung. Risiken können sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden können, wofür es derzeit keine Anzeichen gibt.

Im Jahr 2003 wurde mit SWM ein kaufmännischer Betriebsführungsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Im Zuge der Beendigung der technischen Betriebsführung durch die E.ON Avacon AG zum 1. Januar 2012 wurden einzelne Teilleistungen an SWM übertragen. Diese betreffen im Wesentlichen die Netzführung des Strom- und Gasbereiches, die Zählerfernauslesung, die Wartung und Inspektion der Gasdruckregelanlagen und KKS-Anlagen sowie IT-Leistungen für Neuerungen des EnWG. In diesem Zusammenhang wurde der kaufmännische Betriebsführungsvertrag in einen Dienstleistungsvertrag bei unveränderter Laufzeit geändert. Im Jahr 2021 betrug das Entgelt für die kaufmännischen und technischen Dienstleistungen 1.972 TEUR.

Ferner bestehen mit der SWM Vereinbarungen über Leistungen, die nicht im Vertrag erfasst sind. Diese werden gemäß allgemeinen Weiterberechnungssätzen abgerechnet.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 waren Stromlieferungsverträge im Wert von 1.910 TEUR abgeschlossen. Für die Beschaffung von Erdgas lagen zum Bilanzstichtag Verträge mit einem Umfang von 32.995 TEUR vor.

Abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz werden schwebende Energieverträge für Zwecke der Bewertung zu Portfolios zusammengefasst. Dabei handelt es sich um physisch zu erfüllende Warentermingeschäfte, die zur Marktpreissicherung für zukünftige Strom- und Gaslieferverträge dienen. Die Zusammenfassung der Portfolien richtet sich dabei nach den Vorgaben des Risikomanagements. Es erfolgt eine Deckungsbeitragsrechnung. Eine zukunfts- und vergangenheitsorientierte Betrachtung kann über Plan-Ist-Vergleichsrechnungen durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Deckungsbeitragsrechnung können auf die Gewinn- und Verlustrechnung übergeleitet werden. Drohverlustrückstellungen waren gemäß Deckungsbeitragsrechnung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 nicht zu bilden.

Weiterhin besteht zum 31. Dezember 2021 ein Gesamtbestellobligo in Höhe von 387 TEUR aus getätigten Bestellungen bei diversen Lieferanten und Dienstleistern, deren Lieferungen und Leistungen zum Stichtag noch nicht erbracht sind.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

2021
TEUR
2020
TEUR
Elektrizitätsversorgung 44.143 40.039
Gasversorgung 16.394 7.899
Fernwärmeversorgung 9.943 8.914
Trinkwasserversorgung 3.906 3.565
Abwasserentsorgung 2.081 1.894
übrige 49 19
Gesamtumsatz 76.516 62.330

Unter den Umsatzerlösen werden mit 1.278 TEUR (Vorjahr: 443 TEUR) periodenfremde Erlöse ausgewiesen. Ferner enthalten die Umsatzerlöse mit 767 TEUR (Vorjahr: 940 TEUR) Erlösschmälerungen für Vorjahre. Von den Umsatzerlösen wurde die Strom- und Energiesteuer in Höhe von 3.965 TEUR (Vorjahr: 3.762 TEUR) abgesetzt.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (3.608 TEUR; Vorjahr: 229 TEUR).

Materialaufwand

Der Materialaufwand setzt sich aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 57.253 TEUR (Vorjahr: 34.667 TEUR) und Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 2.710 TEUR (Vorjahr: 4.234 TEUR) zusammen. Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen von 448 TEUR enthalten.

Personalaufwand

Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 214 TEUR (Vorjahr: 154 TEUR). Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung der langfristigen Personalrückstellungen ergeben. Diese sind im Zinsergebnis ausgewiesen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen u. a. die Rücknahme einer EEG-Umlage in Höhe von 1.657 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR), die Vergütung für den Dienstleistungsvertrag mit der SWM in Höhe von 1.621 TEUR (Vorjahr: 1.550 TEUR) und an die Stadt zu zahlende Konzessionsabgabe in Höhe von 1.555 TEUR (Vorjahr: 1.403 TEUR). Periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 161 TEUR (Vorjahr: 475 TEUR) betreffen im Wesentlichen Wertberichtigungen auf Forderungen.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Erträge aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 14 TEUR (Vorjahr: 336,95 EUR).

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Hierin sind u. a. in Höhe von 524 TEUR (Vorjahr: 553 TEUR) Zinsen an Kreditinstitute für langfristige Darlehen sowie Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen mit 16 TEUR (Vorjahr: 19 TEUR) enthalten. Den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 15 TEUR (Vorjahr: 16 TEUR) stehen Zinserträge aus dem verpfändeten Deckungsvermögen in Höhe von 4 TEUR (Vorjahr: 4 TEUR) gegenüber, welche saldiert ausgewiesen werden.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern von Einkommen und Ertrag in Höhe von 962 TEUR enthalten für 2021 Gewerbesteuer in Höhe von 334 TEUR sowie Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 360 TEUR. Steuern vom Einkommen und Ertrag bestehen für die Jahre 2018 bis 2020 in Höhe von 268 TEUR.

Sonstige Steuern

Die Position beinhaltet wie im Vorjahr u.a. Energiesteuern, die gemäß den BilRUG-Vorschriften nur noch mit den auf dem Eigenverbrauch entfallenden Anteil ausgewiesen werden.

IV. Finanzinstrumente

Die SWS hat im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken für Darlehen mit variabler Verzinsung derivative Geschäfte abgeschlossen. Derivative Finanzkontrakte werden nur mit Banken höchster Bonität abgeschlossen und sind auf die Absicherung des operativen Geschäfts sowie der damit verbundenen Finanzierungsvorgänge beschränkt.

Zum Bilanzstichtag bestanden folgende derivative Finanzpositionen:

Umfang Beizulegender
Zeitwert
TEUR EUR
Zinsbezogene Geschäfte
- SWAP 25 -183,85

Die Zeitwerte wurden den Marktpreisbestätigungsschreiben der Banken entnommen. Die jeweilige Bewertung gibt die Einschätzung der Bank über den Wert des betreffenden Finanzinstrumentes zum Bilanzstichtag auf Basis aktueller Marktdaten unter Verwendung marktüblicher Bewertungsmethoden wieder. Er leitet sich lt. den Banken vom indikativen Preis ab, zu dem die Bank das Finanzinstrument beendet bzw. zurückgekauft hätte.

Die Zinsderivate werden mit den zugrundeliegenden Bankdarlehen zu Bewertungseinheiten (Micro-Hedges) zusammengefasst. Da die Derivate mit den zugrundeliegenden Darlehen in allen wesentlichen Bedingungen übereinstimmen, ist davon auszugehen, dass sich die Zahlungsströme aus der Zinsabsicherung für die verbleibende Laufzeit der Derivate vollständig ausgleichen, mithin eine Absicherung von Festzinssätzen erreicht wird. Zur bilanziellen Abbildung wird die sog. Einfrierungsmethode angewendet.

V. Ergänzende Angaben

a) Zusammensetzung der Organe/Aufwendungen für Organe

Geschäftsführung

 

Dipl.-Kfm. Thomas Bräuer, kaufmännischer Geschäftsführer, alleinvertretungsberechtigt, Sprecher der Geschäftsführung
(ab 01.07.2021)

 

Dipl.-Ing., Dipl. Wirtschaftsing. Thorsten Jansing, technischer Geschäftsführer (bis 30.06.2021)

 

Dr.-Ing., Dipl. Wirtschaftsing. Stefan Sanft, technischer Geschäftsführer (ab 01.07.2021)

Bezüge der Geschäftsführung

Bezüglich der Angaben über die Gesamtbezüge der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2021 wurde von der Schutzvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Aufsichtsrat

1.

Klaus Schmotz
Oberbürgermeister Hansestadt Stendal
Vorsitzender des Aufsichtsrates

2.

Thomas Pietsch
Dipl.-Ing. Sprecher der Geschäftsführung SWM
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates (ab. 01.06.2021)

3.

Dr. Bernhard Schaefer
Bereichsleiter Unternehmensentwicklung und -kommunikation
GELSENWASSER AG
Mitglied des Aufsichtsrates

4.

Andreas Fedorczuk
Dipl.-Ing. (FH) technischer Geschäftsführer SWM
Mitglied des Aufsichtsrates

5.

Manfred Hochbein
Leiter Betriebsdirektion Lüdinghausen
GELSENWASSER AG
Mitglied des Aufsichtsrates

6.

Joachim Röxe
Mitglied im Stadtrat
Fraktionsvorsitzender „Die Linke - Bündnis 90/Die „Grünen‘“
Mitglied des Aufsichtsrates

7.

Ernst Gruß
Sachgebietsleiter, Belegschaftsvertreter
Mitglied des Aufsichtsrates

Bezüge des Aufsichtsrates

Die Bezüge des Aufsichtsrates betrugen im Geschäftsjahr 10 TEUR.

b) Angaben zu Arbeitnehmern

Im Jahresdurchschnitt betrug die Zahl der Arbeitnehmer:

2021 2020
Gewerbliche Mitarbeiter 38 35
Angestellte 65 63
Aushilfen 5 4
Summe 108 102

c) Angaben gemäß § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind als Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen und assoziierten Unternehmen der Dienstleistungsvertrag mit der SWM zu nennen. Mit diesem Vertrag erbringt SWM für SWS ausgewählte Dienstleistungen im Rahmen der kaufmännischen und technischen Betriebsführung.

In 2021 sind dafür Aufwendungen von 1.972 TEUR angefallen.

Mit der SWM besteht ein Rahmenvertrag über die wechselseitige Lieferung von elektrischer Energie (offener Vertrag) und ein Erdgasliefervertrag. Aus diesen Verträgen erzielte die Gesellschaft im Berichtsjahr Erlöse von 349 TEUR und hatten Aufwendungen von 17.970 TEUR.

Mit der GELSENWASSER AG bestehen vertragliche Vereinbarungen über die Erstellung von Rohrnetzberechnungen im Wasserbereich, Netzplanungen im Gasbereich, Erdgaslieferungen, Einführung eines geografischen Informationssystems, Beratungsleistungen und über Leitungstätigkeiten. Aus diesen Verträgen erzielte die Gesellschaft im Geschäftsjahr Erlöse von 6.234 TEUR und hatte Aufwendungen von 644 TEUR.

d) Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB beträgt im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 36 TEUR. Es betrifft Abschlussprüfungsleistungen (26 TEUR) und sonstige Bestätigungsleistungen (10 TEUR).

e) Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung aufgestellt worden.

f) Nachtragsbericht

Der am 24. Februar 2022 ausgebrochen Krieg in der Ukraine hat sich weder wertaufhellend noch wertbegründend auf den vorliegenden Jahresabschluss ausgewirkt. Derzeit ist aber noch nicht absehbar, in welchem Umfang sich die aktuelle Situation und auch daran anknüpfende politische Maßnahmen künftig auf die Lage des Unternehmens auswirken werden. Die Beschaffung von Strom und Erdgas erfolgt gemäß der beschlossenen Beschaffungsrichtlinie. Das hat letztendlich dazu geführt, dass Anfang des Jahres 2022 noch Mengen für das Jahr 2022 nicht beschafft waren. Die Entwicklung der Märkte war in den letzten Monaten von extremen Schwankungen und ungeahnt hohen Beschaffungskosten geprägt. Die Beschaffungspreise für Strom und Gas nach Ausbruch des Krieges werden das Jahresergebnis 2022 deutlich belasten.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.

g) Sonstige Angaben

Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sind eine gesonderte Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die Tätigkeiten „Elektrizitätsverteilung“ und „Gasverteilung“ sowie Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme erstellt worden.

 

Stendal, 21. April 2022

Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser-
und Elektrizitätswerke GmbH Stendal

Thomas Bräuer
- Sprecher der
Geschäftsführung -

Dr. Stefan Sanft
- technischer
Geschäftsführer -

Entwicklung des Anlagevermögens 2021

  Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  01.01.2021 Zugänge Abgänge
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände      
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
1.043.805,81 5.503,89 0,00
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 28.087,08 0,00
  1.043.805,81 33.590,97 0,00
II. Sachanlagen      
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
13.047.211,50 139.768,03 0,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 153.086.714,66 3.493.697,21 48.971,13
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.503.765,88 433.317,93 0,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.461.424,73 3.615.660,71 0,00
  171.099.116,77 7.682.443,88 48.971,13
  172.142.922,58 7.716.034,85 48.971,13

  Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  Umbuchungen 31.12.2021
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0,00 1.049.309,70
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 28.087,08
  0,00 1.077.396,78
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
133.349,99 13.320.329,52
2. Technische Anlagen und Maschinen 703.814,81 157.235.255,55
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 2.937.083,81
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau -837.164,80 5.239.920,64
  0,00 178.732.589,52
  0,00 179.809.986,30

  Abschreibungen
  01.01.2021 Zugänge Abgänge
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände      
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
979.245,81 36.680,89 0,00
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00
  979.245,81 36.680,89 0,00
II. Sachanlagen      
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
5.851.863,18 231.645,70 0,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 89.267.208,66 3.774.297,40 39.859,42
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.015.984,88 213.532,93 0,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00
  97.135.056,72 4.219.476,03 39.859,42
  98.114.302,53 4.256.156,92 39.859,42

  Abschreibungen
  Zuschreibungen 31.12.2021
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0,00 1.015.926,70
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
  0,00 1.015.926,70
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
0,00 6.083.508,88
2. Technische Anlagen und Maschinen 660.402,09 92.341.244,55
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 2.229.517,81
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00
  660.402,09 100.654.271,24
  660.402,09 101.670.197,94

  Restbuchwerte
  31.12.2021 31.12.2020
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
33.383,00 64.560,00
2. Geleistete Anzahlungen 28.087,08 0,00
  61.470,08 64.560,00
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
7.236.820,64 7.195.348,32
2. Technische Anlagen und Maschinen 64.894.011,00 63.819.506,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 707.566,00 487.781,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5.239.920,64 2.461.424,73
  78.078.318,28 73.964.060,05
  78.139.788,36 74.028.620,05

Tätigkeitsabschlüsse für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

Bilanz "Elektrizitätsverteilung" zum 31. Dezember 2021

Aktiva

  31.12.2021 31.12.2020
 
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
8.286,87 10.254,35
2. Geleistete Anzahlungen 7.659,35 0,00
  15.946,22 10.254,35
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
2.429.040,44 2.468.963,60
2. Technische Anlagen und Maschinen 24.502.518,64 24.794.005,95
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 431.666,08 225.242,84
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.505.616,19 947.262,00
  29.868.841,35 28.435.474,39
  29.884.787,57 28.445.728,74
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte    
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 34,98
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 473.937,22 1.849.678,50
2. Forderungen gegen Gesellschafter 77.947,32 36.339,42
3. Sonstige Vermögensgegenstände 275.656,88 260.061,42
  827.541,42 2.146.079,34
  827.541,42 2.146.114,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 66.710,00 43.283,97
  30.779.038,99 30.635.127,03

Passiva

  31.12.2021 31.12.2020
 
A. Zugeordnetes Eigenkapital 7.620.220,91 5.651.057,69
B. Ausgleichsposten 1.414.717,32 3.128.002,24
C. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 1.555.573,00 1.442.167,00
D. Empfangene Ertragszuschüsse 0,00 12.310,00
E. Rückstellungen    
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 232.845,88 191.141,72
2. Steuerrückstellungen 0,00 17.202,40
3. Sonstige Rückstellungen 987.495,67 2.391.303,19
  1.220.341,55 2.599.647,31
F. Verbindlichkeiten    
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 18.545.006,82 17.233.897,80
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 362.721,64
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 80.108,77 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 343.070,62 205.323,35
  18.968.186,21 17.801.942,79
  30.779.038,99 30.635.127,03

Gewinn- und Verlustrechnung "Elektrizitätsverteilung"
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

  2021 2020
 
1. Umsatzerlöse 9.767.519,28 11.309.306,47
2. Umsatzerlöse aus Eigenverbrauch 6.078.510,31 5.299.192,15
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 206.200,48 61.109,75
4. Sonstige betriebliche Erträge 2.113.243,82 86.190,20
  18.165.473,89 16.755.798,57
5. Materialaufwand    
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
für bezogene Waren
4.203.781,42 6.014.706,50
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 885.582,97 928.153,48
c) Materialaufwand aus Eigenverbrauch 4.777.465,98 4.103.094,63
  9.866.830,37 11.045.954,61
6. Personalaufwand    
a) Löhne und Gehälter 1.483.011,06 1.312.077,04
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung
366.416,04 301.539,59
  1.849.427,10 1.613.616,63
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
1.250.666,07 1.838.770,74
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.821.846,11 1.789.808,44
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10.327,56 7.011,41
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 245.972,39 252.068,60
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 323.509,40 66.742,08
12. Ergebnis nach Steuern 817.550,01 155.848,88
13. Sonstige Steuern 3.902,03 5.163,33
14. Jahresüberschuss 813.647,98 150.685,55

Tätigkeitsbereich "Elektrizitätsverteilung"

Erläuterungen

Allgemeine Angaben

Gemäß § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz hat die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 eine gesonderte Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung für die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" erstellt.

Die Zuordnungsregeln, nach denen das Aktiv- und Passivvermögen sowie die Aufwendungen und Erträge den Tätigkeiten zugewiesen wurden, sind in einer gesonderten Dokumentation erläutert.

Abschreibungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Das Anlagevermögen wird linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Weitere Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind - wie zum Vorjahresbilanzstichtag - innerhalb eines Jahres fällig.

Unter dem Bilanzposten Forderungen gegen Gesellschafter werden mit 162 TEUR Forderungen aus Gewerbesteuer (31. Dezember 2020: 0,2 TEUR Verbindlichkeiten) ausgewiesen. Die übrigen Forderungen gegen Gesellschafter entfallen auf den Saldo von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten mit 240 TEUR (31. Dezember 2020: 80 TEUR) Forderungen aus Steuererstattungen.

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr
Restlaufzeit
davon
über 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
1.724 16.821 12.195
31. Dezember 2020: 1.626 15.608 10.265
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
0 0 0
31. Dezember 2020: 363 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
80 0 0
31. Dezember 2020: 0 0 0
sonstige Verbindlichkeiten 343 0 0
31. Dezember 2020: 205 0 0

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen zum 31. Dezember 2021 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Weitere Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 62 TEUR (Vorjahr: 43 TEUR).

Die Erträge aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen betragen 6 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).

Die Aufwendungen aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen betragen 6 TEUR (Vorjahr: 9 TEUR).

Entwicklung des Anlagevermögens "Elektrizitätsverteilung" 2021

  Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  01.01.2021 Korrekturen Zugänge
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände      
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
187.617,61 8.028,77 4.669,03
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 7.659,35
  187.617,61 8.028,77 12.328,38
II. Sachanlagen      
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
3.729.632,45 72.009,33 1.528,32
2. Technische Anlagen und Maschinen 50.755.474,66 79.672,64 646.048,52
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 900.969,18 26.289,93 306.935,01
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 947.262,00 2.015,52 1.651.974,63
  56.333.338,29 179.987,42 2.606.486,48
  56.520.955,90 188.016,19 2.618.814,86

  Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  Abgänge Umbuchungen 31.12.2021
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände      
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0,00 0,00 200.315,41
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 7.659,35
  0,00 0,00 207.974,76
II. Sachanlagen      
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
0,00 0,00 3.803.170,10
2. Technische Anlagen und Maschinen 22.044,75 95.635,96 51.554.787,03
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 1.234.194,12
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 -95.635,96 2.505.616,19
  22.044,75 0,00 59.097.767,44
  22.044,75 0,00 59.305.742,20

  Abschreibungen
  01.01.2021 Korrekturen Zugänge
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände      
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
177.363,26 7.102,14 7.563,14
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00
  177.363,26 7.102,14 7.563,14
II. Sachanlagen      
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
1.260.668,85 41.415,63 72.045,18
2. Technische Anlagen und Maschinen 25.961.468,71 46.465,57 1.066.378,86
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 675.726,34 22.122,81 104.678,89
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00
  27.897.863,90 110.004,01 1.243.102,93
  28.075.227,16 117.106,15 1.250.666,07

  Abschreibungen
  Abgänge 31.12.2021
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0,00 192.028,54
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
  0,00 192.028,54
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
0,00 1.374.129,66
2. Technische Anlagen und Maschinen 22.044,75 27.052.268,39
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 802.528,04
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00
  22.044,75 29.228.926,09
  22.044,75 29.420.954,63

  Restbuchwerte
  31.12.2021 31.12.2020
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
8.286,87 10.254,35
2. Geleistete Anzahlungen 7.659,35 0,00
  15.946,22 10.254,35
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
2.429.040,44 2.468.963,60
2. Technische Anlagen und Maschinen 24.502.518,64 24.794.005,95
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 431.666,08 225.242,84
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.505.616,19 947.262,00
  29.868.841,35 28.435.474,39
  29.884.787,57 28.445.728,74

Bilanz "Gasverteilung" zum 31. Dezember 2021

Aktiva

  31.12.2021 31.12.2020
 
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
4.681,78 14.352,71
2. Geleistete Anzahlungen 6.125,79 0,00
  10.807,57 14.352,71
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
309.594,29 439.562,99
2. Technische Anlagen und Maschinen 11.875.839,35 11.675.769,79
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 56.642,39 83.561,48
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 83.530,68 186.912,13
  12.325.606,71 12.385.806,39
  12.336.414,28 12.400.159,10
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte    
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 19,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.597,94 30.302,73
2. Forderungen gegen Gesellschafter 73.241,27 6.758,06
3. Sonstige Vermögensgegenstände 104.973,03 16.985,84
  185.812,24 54.046,63
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 861.376,42 0,00
  1.047.188,66 54.066,33
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.266,50 6.221,70
  13.385.869,44 12.460.447,13

Passiva

  31.12.2021 31.12.2020
 
A. Zugeordnetes Eigenkapital 4.046.066,79 2.569.110,02
B. Ausgleichsposten -312.714,91 892.836,36
C. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 1.024.359,00 959.185,00
D. Empfangene Ertragszuschüsse 0,00 4.089,00
E. Rückstellungen    
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 111.263,99 107.643,31
2. Steuerrückstellungen 0,00 6.906,88
3. Sonstige Rückstellungen 502.854,43 196.949,78
  614.118,42 311.499,97
F. Verbindlichkeiten    
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.659.577,76 7.515.433,17
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 100.480,51 43.633,95
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 26.990,61 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 226.991,26 164.659,66
  8.014.040,14 7.723.726,78
  13.385.869,44 12.460.447,13

Gewinn- und Verlustrechnung "Gasverteilung"
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

  2021 2020
 
1. Umsatzerlöse 942.764,58 1.244.266,32
2. Umsatzerlöse aus Eigenverbrauch 2.929.879,02 2.292.596,12
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 80.504,69 37.428,97
4. Sonstige betriebliche Erträge 39.596,20 29.299,63
  3.992.744,49 3.603.591,04
5. Materialaufwand    
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
für bezogene Waren
844.714,84 831.449,17
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 212.159,54 312.341,95
c) Materialaufwand aus Eigenverbrauch 110.149,75 144.470,99
  1.167.024,13 1.288.262,11
6. Personalaufwand    
a) Löhne und Gehälter 642.795,82 659.282,63
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung
153.452,56 149.213,51
  796.248,38 808.496,14
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
586.711,23 636.205,05
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 759.142,41 683.278,31
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9.854,36 3.163,71
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 90.399,18 102.057,47
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 171.379,28 26.797,40
12. Ergebnis nach Steuern 431.694,24 61.658,27
13. Sonstige Steuern 663,78 1.156,98
14. Jahresüberschuss 431.030,46 60.501,29

Tätigkeitsbereich "Gasverteilung"

Erläuterungen

Allgemeine Angaben

Gemäß § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz hat die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 eine gesonderte Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung für die Tätigkeit "Gasverteilung" erstellt.

Die Zuordnungsregeln, nach denen das Aktiv- und Passivvermögen sowie die Aufwendungen und Erträge den Tätigkeiten zugewiesen wurden, sind in einer gesonderten Dokumentation erläutert.

Abschreibungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Das Anlagevermögen wird linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Weitere Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind - wie zum Vorjahresbilanzstichtag - innerhalb eines Jahres fällig.

Unter dem Bilanzposten Forderungen gegen Gesellschafter werden mit 87 TEUR (31. Dezember 2020: 0 TEUR) Forderungen aus Gewerbesteuer ausgewiesen. Die übrigen Forderungen gegen Gesellschafter entfallen auf sonstige Verbindlichkeiten.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten mit 113 TEUR (31. Dezember 2020: 7 TEUR) Forderungen aus Steuererstattungen.

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr
Restlaufzeit
davon
über 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
712 6.948 5.037
31. Dezember 2020: 709 6.806 4.477
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
100 0 0
31. Dezember 2020: 44 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
27 0 0
31. Dezember 2020: 0 0 0
sonstige Verbindlichkeiten 227 0 0
31. Dezember 2020: 165 0 0

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter entfallen auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Weitere Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 20 TEUR (Vorjahr: 16 TEUR).

Die Erträge aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen betragen 8 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).

Die Aufwendungen aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen betragen 3 TEUR (Vorjahr: 3 TEUR).

Entwicklung des Anlagevermögens "Gasverteilung" 2021

  Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  01.01.2021 Korrekturen Zugänge
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände      
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
163.370,03 -32.434,81 250,35
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 6.125,79
  163.370,03 -32.434,81 6.376,14
II. Sachanlagen      
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
1.041.878,56 -290.905,00 0,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 23.041.633,91 -321.863,36 709.668,60
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 547.996,96 -106.206,65 24.215,03
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 186.912,13 -8.142,37 69.204,90
  24.818.421,56 -727.117,38 803.088,53
  24.981.791,59 -759.552,19 809.464,67

  Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  Abgänge Umbuchungen 31.12.2021
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände      
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0,00 0,00 131.185,57
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 6.125,79
  0,00 0,00 137.311,36
II. Sachanlagen      
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
0,00 0,00 750.973,56
2. Technische Anlagen und Maschinen 597,01 164.443,98 23.593.286,12
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 466.005,34
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 -164.443,98 83.530,68
  597,01 0,00 24.893.795,70
  597,01 0,00 25.031.107,06

  Abschreibungen
  01.01.2021 Korrekturen Zugänge
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände      
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
149.017,32 -28.691,42 6.177,89
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00
  149.017,32 -28.691,42 6.177,89
II. Sachanlagen      
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
602.315,57 -167.311,83 6.375,53
2. Technische Anlagen und Maschinen 11.365.864,12 -187.712,63 539.892,29
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 464.435,48 -89.338,05 34.265,52
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00
  12.432.615,17 -444.362,51 580.533,34
  12.581.632,49 -473.053,93 586.711,23

  Abschreibungen
  Abgänge 31.12.2021
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0,00 126.503,79
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
  0,00 126.503,79
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
0,00 441.379,27
2. Technische Anlagen und Maschinen 597,01 11.717.446,77
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 409.362,95
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00
  597,01 12.568.188,99
  597,01 12.694.692,78

  Restbuchwerte
  31.12.2021 31.12.2020
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
4.681,78 14.352,71
2. Geleistete Anzahlungen 6.125,79 0,00
  10.807,57 14.352,71
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
309.594,29 439.562,99
2. Technische Anlagen und Maschinen 11.875.839,35 11.675.769,79
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 56.642,39 83.561,48
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 83.530,68 186.912,13
  12.325.606,71 12.385.806,39
  12.336.414,28 12.400.159,10

Bilanz "Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und
intelligente Messsysteme" zum 31. Dezember 2021

Aktiva

  31.12.2021 31.12.2020
 
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
344,23 475,62
2. Geleistete Anzahlungen 525,23 0,00
  869,46 475,62
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
24.812,63 15.702,97
2. Technische Anlagen und Maschinen 27.443,31 17.056,37
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.927,49 2.144,96
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.796,05 1.034,52
  59.979,48 35.938,82
  60.848,94 36.414,44
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte    
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 0,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 3.529,83
2. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 1.421,65
  0,00 4.951,48
  0,00 4.951,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 70,92 58,16
  60.919,86 41.424,56

Passiva

  31.12.2021 31.12.2020
 
A. Zugeordnetes Eigenkapital 29.792,73 -51.764,32
B. Ausgleichsposten -49.171,53 59.134,12
C. Rückstellungen    
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 5.158,95 2.603,22
2. Sonstige Rückstellungen 3.698,01 3.953,23
  8.856,96 6.556,45
D. Verbindlichkeiten    
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 43.658,14 26.920,95
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.285,09 271,99
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 6.270,52 17,47
4. Sonstige Verbindlichkeiten 9.227,95 287,90
  71.441,70 27.498,31
  60.919,86 41.424,56

Gewinn- und Verlustrechnung "Messstellenbetrieb für moderne
Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme"
für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

  2021 2020
 
1. Umsatzerlöse 12.929,57 6.016,61
2. Umsatzerlöse aus Eigenverbrauch 59.161,42 45.148,67
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 608,36 160,46
4. Sonstige betriebliche Erträge 805,94 16.273,34
  73.505,29 67.599,08
5. Materialaufwand    
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
für bezogene Waren
35.314,88 25.065,08
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6.931,90 13.196,20
c) Materialaufwand aus Eigenverbrauch 531,85 342,96
  42.778,63 38.604,24
6. Personalaufwand    
a) Löhne und Gehälter 32.020,16 22.720,57
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung
7.680,19 5.239,16
  39.700,35 27.959,73
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
5.295,79 6.377,07
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 14.029,65 7.893,32
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8,58 9,16
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 505,91 752,38
11. Ergebnis nach Steuern -28.796,46 -13.978,50
12. Sonstige Steuern 54,61 38,84
13. Jahresfehlbetrag 28.851,07 14.017,34

Tätigkeitsbereich "Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen
und intelligente Messsysteme"

Erläuterungen

Allgemeine Angaben

Gemäß § 3 Abs. 4 MSbG in Verbindung mit § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz hat die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 eine gesonderte Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung für die Tätigkeit "Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" erstellt.

Die Zuordnungsregeln, nach denen das Aktiv- und Passivvermögen sowie die Aufwendungen und Erträge den Tätigkeiten zugewiesen wurden, sind in einer gesonderten Dokumentation erläutert.

Abschreibungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Das Anlagevermögen wird linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Weitere Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind - wie zum Vorjahresbilanzstichtag - innerhalb eines Jahres fällig.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen aus Steuern (31. Dezember 2020: 360,56 EUR Verbindlichkeiten).

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr
Restlaufzeit
davon
über 5 Jahre
EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
4.057,45 39.600,69 28.709,12
31. Dezember 2020: 2.540,53 24.380,42 16.035,56
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
12.285,09 0,00 0,00
31. Dezember 2020: 271,99 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
6.187,05 0,00 0,00
31. Dezember 2020: 17,47 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 9.131,18 0,00 0,00
31. Dezember 2020: 287,90 0,00 0,00

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter entfallen auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Weitere Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 849,98 EUR (Vorjahr: 347,60 EUR).

Erträge aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen bestehen in Höhe von 0,01 EUR (Vorjahr: 0,08 EUR).

Aufwendungen aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen bestehen in Höhe von 12,38 EUR (Vorjahr: 8,41 EUR).

Entwicklung des Anlagevermögens "Messstellenbetrieb
für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" 2021

  Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  01.01.2021 Korrekturen Zugänge
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände      
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
4.120,97 2.522,30 21,47
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 525,23
  4.120,97 2.522,30 546,70
II. Sachanlagen      
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
36.960,55 22.622,40 0,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 43.925,73 25.029,90 2.029,57
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.493,94 8.259,23 856,37
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.034,52 633,21 4.016,89
  95.414,74 56.544,74 6.902,83
  99.535,71 59.067,04 7.449,53

  Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  Umbuchungen 31.12.2021
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0,00 6.664,74
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 525,23
  0,00 7.189,97
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
0,00 59.582,95
2. Technische Anlagen und Maschinen 888,57 71.873,77
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 22.609,54
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau -888,57 4.796,05
  0,00 158.862,31
  0,00 166.052,28

  Abschreibungen
  01.01.2021 Korrekturen Zugänge 31.12.2021
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
3.645,35 2.231,21 443,95 6.320,51
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
  3.645,35 2.231,21 443,95 6.320,51
II. Sachanlagen        
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
21.257,58 13.011,11 501,63 34.770,32
2. Technische Anlagen und Maschinen 26.869,36 14.597,58 2.963,52 44.430,46
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.348,98 6.946,38 1.386,69 19.682,05
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
  59.475,92 34.555,07 4.851,84 98.882,83
  63.121,27 36.786,28 5.295,79 105.203,34

  Restbuchwerte
  31.12.2021 31.12.2020
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
344,23 475,62
2. Geleistete Anzahlungen 525,23 0,00
  869,46 475,62
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
24.812,63 15.702,97
2. Technische Anlagen und Maschinen 27.443,31 17.056,37
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.927,49 2.144,96
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.796,05 1.034,52
  59.979,48 35.938,82
  60.848,94 36.414,44

Kostenzurechnung für den Jahresabschluss 2021

Dokumentation

1 Vorwort

Die SWS sind ein Mehrsparten-Unternehmen. Sie übernehmen die Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie die Betriebsführung für die Abwasserentsorgung in der Hansestadt Stendal.

Die SWS sind von ihrer Historie im wesentlichen Netzbetreiber, da sie im Gebiet der Stadt das Netz zur Versorgung der Bewohner aufgebaut haben und betreiben. Ferner stellen sie den eigenen Kunden in der Stadt die erforderliche Energie zur Verfügung.

Entsprechend § 6b EnWG ist für 2021 eine Bilanz und Gewinn -und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss) für folgende Tätigkeiten aufzustellen:

Elektrizitätsverteilung (nachfolgend Stromnetz)

Gasverteilung (nachfolgend Gasnetz)

und mit dem Jahresabschluss fest zu verbinden.

Die SWS nimmt laut § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG eine Kontentrennung für den gMsB vor und erstellt einen separaten Tätigkeitsabschluss.

Die Ermittlung der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG erfolgte auf Grundlage des Jahresabschlusses der SWS per 31. Dezember 2021.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einzelnen Tätigkeiten entsprechen den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Jahresabschluss der SWS. Diesbezüglich wird auf den Anhang des Jahresabschlusses der SWS verwiesen. Dies gilt auch für sonstige zu tätigende Angaben.

Sowohl für die Elektrizitätsverteilung als auch für die Gasverteilung bestehen keine Haftungsverhältnisse oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die gemäß § 268 Abs. 7 HGB anzugeben sind.

Die leistungswirtschaftlichen Beziehungen besonderen Umfangs mit verbundenen Unternehmen i.S.v. § 271 Abs. 2 HGB oder § 311 HGB sind im Anhang aufgeführt (Angaben über bestimmte Geschäfte gemäß § 6b Abs. 2 EnWG).

Für die Tätigkeiten gilt es, geeignete Schlüssel für die Umlage der gemeinsamen Kostenstellen zu finden, um die Leistungen des gemeinsamen Bereiches verursachungsgerecht den Tätigkeiten zuzuordnen.

Alle Aufwendungen und Erlöse der einzelnen Kostenstellen werden im Profit-Center dargestellt, deshalb wird hier der Saldo aller Kosten und Erlöse der jeweiligen Kostenstelle umgelegt.

2 Gewinn- und Verlustrechnung

2.1 Direkte Zuordnung

Die Aufwendungen und Erlöse sind soweit wie möglich den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Von einer direkten Zurechnung wurde nur im Fall von unvertretbar hohem Aufwand abgesehen.

2.2 Verteilung der Gemeinkosten auf die Sparten und die Tätigkeiten

Grundsätzlich rechnen die SWS den einzelnen Kostenstellen die Kosten - so weit möglich - direkt zu. Die gemeinsamen Kostenstellen, die auf andere Kostenstellen bzw. Kostenträger zu verteilen sind, betreffen in einem Querverbundunternehmen im Wesentlichen die Verwaltung einschließlich Kundenabrechnung und -betreuung.

Einzelne Abteilungen des gemeinsamen Bereiches (Hauptverwaltung) werden stufenweise auf die verbleibenden, in der Kostenhierarchie vorgelagerten Stufen verteilt und damit aufgelöst (Kaskadenmodell).

Seit dem Jahr 2013 werden die Produktivstunden der Mitarbeiter in den technischen Bereichen erfasst. Die Kosten dieser Bereiche werden direkt über die Arbeitszeit den einzelnen Profit-Centern zugeordnet. In der Praxis ist es in der Regel nicht möglich, alle Produktivstunden dieser Mitarbeiter zu erfassen (Besprechungen, Seminare, administrative Aufgaben).

Die Verteilung der Restkosten erfolgt dann ebenfalls über das Kaskadenmodell.

Umlagestufe 1: Betriebsrat, Arbeitssicherheit

Die Aufwendungen dieser Kostenstelle werden anhand des durchschnittlichen Personalanzahlschlüssels (ohne Geschäftsführung und leitende Angestellte) auf die einzelnen Sparten verteilt, da der Betriebsrat die Belange aller Beschäftigten im Unternehmen vertritt.

Umlagestufe 2: Verwaltungsobjekte

Seit dem Jahresabschluss 2012 werden die Salden von Aufwendungen und Erlösen, welche die Verwaltungsobjekte Rathenower Straße 1 und Hinter der Mühle 1 betreffen, auf Basis der genutzten Flächen auf die einzelnen Fachbereiche prozentual verteilt. Damit werden die Kosten der Gebäude einer personenabhängigen Nutzung unterstellt.

Umlagestufe 3: Netzwirtschaft

Die Energie- und Netzwirtschaft führt die Leistungen im Rahmen des Netznutzungsmanagements durch. Hier werden auch die Netznutzungen der dritten Händler abgerechnet sowie alle Leistungen rund um die Abwicklung der Netznutzung erfüllt (Vertragsentwürfe, Vertragsabschlüsse, Gespräche mit Händlern, Energiedatenmanagement). In der Netzwirtschaft wird die Abrechnung von Tarif- und Sonderkundenverträgen für fremde Händler durchgeführt. Der gewichtete Schlüssel ergibt sich aus der unterschiedlichen Periodizität der Abrechnung der Verträge.

Umlagestufe 4: Kaufmännische Betriebsführung

Die kaufmännische Betriebsführung der Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG (SWM) wird entsprechend einer Schätzung der genutzten personellen und technischen Kapazitäten verteilt. Im Zuge der Festsetzung der Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode im Strom (Bescheid vom 03.11.2015) wurde die Zurechnung der nicht direkt zurechenbaren Kosten auf Netz und Vertrieb auf 80/20 festgesetzt. Diese Kostenzuteilung kommt ab 2015 zum Tragen.

Umlagestufe 5: Einkauf/Allgemeine Dienste

Die Kosten der Bereiche Einkauf und Allgemeine Dienste wurden mit dem Jahresabschluss 2014 erstmalig über einen separaten Schlüssel umgelegt. In diesem werden die Kosten anhand der Anzahl der Rechnungen, der Bestellungen und der Fahrzeuge prozentual auf die einzelnen Sparten verteilt.

Umlagestufe 6: GB Betrieb

Der Geschäftsbereich Betrieb - dort namentlich die Geschäftsbereichsleitung sowie die Betriebswirtschaft - wurden seit dem Jahresabschluss 2014 ebenfalls erstmalig separat geschlüsselt. Damit werden die SWS einer genaueren Zuordnung der Kosten gerecht. Der Berechnung der Umlage wurden die Anzahl der Mitarbeiter, die Netzverträge gesamt, die Verträge fremder Händler sowie die Investitionen zu Grunde gelegt.

Umlagestufe 7: Geschäftsführung

Die Geschäftsführung wird anhand eines kombinierten Schlüssels, der sich zusammensetzt aus:

Materialaufwand/ bez. Leistungen ohne Bezugskosten

Leitungslängen

Investitionsvolumen

Verträge gesamt

auf die einzelnen Sparten verteilt. Dieser Schlüssel ist vergleichsweise robust gegen starke Schwankungen zwischen den einzelnen Jahren, berücksichtigt aber Investitionsschwerpunkte in den einzelnen Jahren.

Umlagestufe 8: Mess- und Zählwesen

Die Aufwendungen der Kostenstelle Mess- und Zählwesen beinhalten die Kosten für die Ablesung der Zähler über alle Sparten. Die Kosten der Sparten Strom und Gas werden nach der Anzahl der aktiven Ablesungen geschlüsselt, da es aufgrund des Unbundlings hier zu untermonatlichen Wechseln kommen kann und ein Zähler daher unterjährig mehrmals abgelesen werden muss. Auch in den Bereichen Wasser, Wärme und Abwasser wird die tatsächliche Anzahl der Ablesungen für die Schlüsselung zu Grunde gelegt. Somit werden die Zählerwechsel und die Übermittlung der Zählerstände durch die Eigentümer korrekt abgebildet. Für die Schlüsselermittlung im Wasser- und Abwasserbereich erfolgt eine Fakturierung der Ablesungen mit 0,5, da in diesem Fall ein Zählerstand für beide Sparten verwandt wird. Zusätzlich fließt im Abwasserbereich die Anzahl der abgelesenen Gartenwasserzähler mit ein.

Umlagestufe 9: Marketing

Der Saldo von Aufwendungen und Erlösen auf dieser Kostenstelle wird anhand von gewichteten Verträgen auf die einzelnen Sparten verteilt. Die Kosten für Veröffentlichungen, z.B. Pflege der Internetseiten, Druck und Layout von Preisblättern, für den Bereich Strom, Gas und Wärme, sind dem Marketing-Bereich zugerechnet. Dabei werden im Strom und Gas die Kosten zu 30 % dem jeweiligen Netz und 70 % dem Handel zugeordnet.

Umlagestufe 10: Betriebsbereich Vertrieb

Bei der Verteilung des Saldos dieser Kostenstelle werden die Verträge aus den Kostenstellen Abrechnung und Kundenbetreuung addiert. In der Strom- und Gassparte werden die Aufwendungen jeweils zu 30% dem Netzbetrieb und zu 70% dem Handel zugeordnet. Lediglich die Kosten für die Betreuung und Abrechnung der Kundenverträge außerhalb des Netzgebietes werden zu 100% dem Handel zugeordnet. Diese Schlüsselung ist gegenüber dem Netzbereich gerechtfertigt, da der Handel die Aufgaben des Netzes mittels Verträge übernimmt. Die Gewichtung des Abwasserbereiches mit ¼ spiegelt den tatsächlichen Aufwand gegenüber den anderen Kostenstellen wieder.

Umlagestufe 11: Gerichtliches Mahnwesen

Erstmalig ab 2016 wurde der Bereich gerichtliches Mahnwesen vom Betriebsbereich Vertrieb abgekoppelt und als eigenständiger Bereich in der Kostenrechnung geführt. Die Umlage der Aufwendungen und Erlöse erfolgt anhand der Anzahl der gebuchten Forderungen für Tarif- und Sonderkunden über das separate EDV-Programm phinAMV. In den Bereichen Strom und Gas erfolgt dann eine Zuteilung von 30 % zum Netz und 70 % zum Handel.

Umlagestufe 12: Telekommunikation/MSR/IT/FWT

Hier werden seit 2021 die Aufwendungen aus den Bereichen Telekommunikation, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Informationstechnologie und Fernwirktechnik auf die Sparten umgelegt. Die Schlüsselung erfolgt auf Grund der durch den TK-Bereich betreuten Daten- und Telefonleitungen der SWS, insbesondere zwischen den einzelnen Gebäuden und technischen Anlagen. Die Kosten des MSR-, IT- und FWT-Bereiches werden entsprechend einer Schätzung der genutzten personellen und technischen Kapazitäten verteilt. Um einen optimalen Schlüssel darzustellen, wurde zudem eine Gewichtung der vier Bereiche vorgenommen.

Umlagestufe 13: Abrechnung

Der Saldo auf der Kostenstelle Abrechnung spiegelt den Aufwand für die Betreuung und Abrechnung der Tarifkundenverträge des Händlers und der Sonderprodukte innerhalb des Netzes SWS wieder. Diese sind anhand eines gewichteten Vertragsschlüssels auf die Sparten zu verteilen. Dieser Schlüssel berücksichtigt Veränderungen in der Kundenstruktur. In der Strom- und Gassparte werden entsprechend der Festsetzung der Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Strom die Kosten zu 80 % dem Netzbetrieb und 20 % dem Handel zugeordnet. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Abrechnung in diesem Bereich derzeit nur die Kunden des eigenen Handels betrifft. Sollte der eigene Handel von dritten Händlern abgelöst werden, werden diese Mitarbeiter im gleichen Umfang wie vorher im Netzbetrieb benötigt. Im Bereich Abwasser erfolgt die Gewichtung mit dem Faktor 1,5, da die Abrechnung in einem gesonderten Buchungskreis erfolgt.

Umlagestufe 14: Kundenbetreuung

Die Kundenbetreuung ist für die Abrechnung von Sonderkundenverträgen innerhalb des Netzes SWS und aller Abrechnungen für Tarif- und Sonderkunden inkl. Sonderprodukte außerhalb des Netzes zuständig. Um einen optimalen Schlüssel darzustellen, wurde eine Gewichtung von dem Bereich der Abrechnung innerhalb und außerhalb des Netzes vorgenommen. Zusätzlich wurden diese Verträge mit einem Faktor für den Aufwand der Abrechnung durch die Periodizität (Tarifkunden werden jährlich und Sonderkunden monatlich abgerechnet) abgebildet, um ein korrektes Mischungsverhältnis der Abrechnungsperioden darzustellen. Innerhalb der Strom- und Gassparte sind diese Kosten entsprechend der Festsetzung der Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Strom zu 80 % dem Netz zuzurechnen.

Umlagestufe 15: Anschlusswesen

Die Salden der Aufwendungen und Erlöse werden bei dieser Kostenstelle erstmalig ab 2016 zu 90 % anhand der Anzahl der Bestellungen für Hausanschlüsse prozentual auf die Sparten Strom, Gas, Wasser, Fernwärme und Abwasser verteilt. Damit wird jährlich die tatsächliche spartenbezogene Herstellung von Hausanschlüssen abgebildet. Die weiteren 10 % werden nach der Anzahl der gebuchten Dienstbarkeiten und Liegenschaften verteilt.

Umlagestufe 16: Planung/Bau

Die Kosten im Bereich Planung und Bau werden anhand der bereits gebuchten Stunden verteilt. Dieser Schlüssel gibt den tatsächlichen Aufwand verursachungsgerecht wieder.

Umlagestufe 17: GIS/Dokumentation

Aufwendungen des Bereiches GIS/Dokumentation werden durch die entsprechenden Längen der einzelnen Leitungen geschlüsselt. Somit ist eine korrekte Umlage der Kosten des Bereiches auf die Netzsparten gegeben.

3 Bilanz

Die Aufteilung der Bilanz haben wir unter Berücksichtigung der nachfolgenden Prinzipien vorgenommen.

Der Ausgleich der Bilanz erfolgt über ein Ausgleichskonto im Eigenkapital.

3.1 Direkte Zurechnung

Die Positionen der einzelnen Konten haben wir - so weit möglich - den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Von einer direkten Zurechnung haben wir nur im Fall von unvertretbar hohem Aufwand abgesehen.

3.2 Verteilung der gemeinsamen Konten auf die Sparten

Aktiva Schlüssel für nicht direkt
zurechenbare Posten
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
A. Anlagevermögen Anlageschlüssel Restbuchwert
I. Vorräte direkt
II. Ford. u. sonst. Vermögensgegenstände Umsatzschlüssel
davon Ford. a. Lieferungen und Leistungen Umlageschlüssel, Spartenergebnisschlüssel
davon Ford. gg. Gesellschafter Umlageschlüssel, Spartenergebnisschlüssel
davon sonstiges Umsatzschlüssel
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Umlageschlüssel, Gewinnverteilung
C. Umlaufvermögen
D. Rechnungsabgrenzungsposten Umlageschlüssel
Passiva Schlüssel für nicht direkt
zurechenbare Posten
I. Gezeichnetes Kapital Anschaffungswerte
II. Kapitalrücklagen Anschaffungswerte
III. Gewinnrücklagen positive Ergebnisse Vorjahre
IV. Jahresüberschuss lt. GuV
A. Eigenkapital
Ausgleichsposten Residualgröße
B. SOPO für Investzuschüsse direkt
C. Empfangene Ertragszuschüsse direkt
D. SOPO für unendgeltlich
ausgegebene Emmissionsberechtigungen
direkt
E. Rückstellungen Umlageschlüssel
davon Pensionsrückstellungen
davon Steuerrückstellungen
davon Sonstige
F. Verbindlichkeiten
davon Verb. ggü. Kreditinstituten Anlageschlüssel Restbuchwert
davon Verb. a. Lieferungen und Leistungen Umlageschlüssel
davon Verb. ggü. Gesellschaftern Umlageschlüssel
davon sonstige Verbindlichkeiten Umlageschlüssel

Eigenkapital

Die Anschaffungswerte des Sachanlagevermögens bilden die Grundlage für die Verteilung des gezeichneten Kapitals (Mindestausstattung 25 TEUR im Bereich Vertrieb) und der Kapitalrücklage auf die Sparten.

Die Gewinnrücklage wird verteilt wie die Verteilung der Jahresergebnisse in den Jahren, in denen sie entstanden sind, auch bei einer anteiligen Zuführung des Jahresüberschusses in die Gewinnrücklage. Sollte im Jahresergebnis eine Sparte/Tätigkeit einen Verlust ausweisen, der durch die Überschüsse in anderen Sparten/Tätigkeiten kompensiert wird, ist der Verlust für die Verteilung nicht zu berücksichtigen. Nur Sparten/Tätigkeiten mit Überschuss werden für die Verteilung berücksichtigt.

Der Zuordnung des Jahresüberschusses ergibt sich aus der GuV.

Für die regulierten Bereiche Strom und Gas wird ab dem Jahresabschluss 2021 von einer ergebnisorientierten zu einer verwendungszweckorientierten Umlage gewechselt. Hierbei wird die positive Verteilung des Jahresüberschusses mit einer prozentualen Zuteilung von 95% für das Netz und 5% für den Vertrieb angesetzt. Das im Unternehmen verbleibende Ergebnis dient dazu, weitere absehbare Investitionen aus Eigenmitteln finanzieren zu können, die die Gesellschafter nicht vollumfänglich leisten können.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden - sofern die Kredite nicht direkt einer Sparte zugeordnet werden - anteilig der Restbuchwerte je Tätigkeit zugeordnet, da diese Verbindlichkeiten hauptsächlich aus Krediten für Investitionen in das Sachanlagenvermögen bestehen.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal, Hansestadt Stendal

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal, Hansestadt Stendal, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten „Elektrizitätsverteilung“, „Gasverteilung“ und „Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme“ nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Leipzig, den 23. Mai 2022

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Erik Daum, Wirtschaftsprüfer
ppa. René Strobach, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021


Im Geschäftsjahr 2021 wurde der Aufsichtsrat der Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal (SWS) regelmäßig schriftlich und mündlich von der Geschäftsführung über die Entwicklung und die Lage des Unternehmens sowie über die wesentlichen Geschäftsvorgänge unterrichtet.

Anhand von Berichten und erteilten Auskünften hat sich der Aufsichtsrat in 2 Sitzungen und 3 AR-Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren einen Einblick über die laufenden Geschäfte des Unternehmens im Geschäftsjahr 2021 verschafft, die Geschäftsführung der SWS überwacht, sich von der Ordnungsmäßigkeit überzeugt sowie die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag übertragenen Entscheidungen getroffen.

Von besonderer Bedeutung im Rahmen der Sitzungen waren neben den sehr erheblichen Energiepreissteigerungen vor allem die Beratungen zur angestrebten Zusammenführung der Abwassergesellschaft Stendal mbH (AGS) mit SWS sowie zum Sachstand der Neuvergabe von Konzessionen für die Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung. Trotz fortgesetzter Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie ist es SWS insgesamt gelungen, das Unternehmen hinsichtlich des Betriebes der Versorgungsanlagen weiter stabil zu halten.

In der Aufsichtsratssitzung am 01.06.2021 wurde Herr Thomas Pietsch, Sprecher der Geschäftsführung der SWM Magdeburg, zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Weitere Veränderungen im Aufsichtsrat der SWS hat es 2021 nicht gegeben.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der SWS für das Geschäftsjahr 2021 sind von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig geprüft und am 20. Mai 2022 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der SWS durch den Aufsichtsrat hat ebenfalls keine Beanstandungen ergeben. Der Aufsichtsrat hat dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zugestimmt und der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss der SWS für das Geschäftsjahr 2021 festzustellen.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Geschäftsführung der SWS für ihre im Geschäftsjahr 2021 geleistete, erfolgreiche Arbeit.

 

Stendal, 09.06.2022

Der Aufsichtsratsvorsitzende der
Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser-
und Elektrizitätswerke GmbH Stendal

Klaus Schmotz
Oberbürgermeister der Hansestadt Stendal



Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde am 5. Juli 2022 festgestellt.