Anhang für das Geschäftsjahr 2021I. VorbemerkungenDie Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal, Hansestadt Stendal (Registergericht Stendal HRB 352), im Folgenden SWS genannt, ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 und 4 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt.
Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben in den Anhang aufgenommen. Der Jahresabschluss ist unter Annahme der Unternehmensfortführung und vor Ergebnisverwendung aufgestellt worden. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. II. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und VerlustrechnungImmaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden linear nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Bei den Herstellungskosten sind neben Einzelkosten anteilige aktivierungspflichtige Gemeinkosten angemessen berücksichtigt. Die Abschreibungen erfolgen linear. Geringwertige Anlagegüter werden in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für planmäßige Abschreibungen werden überwiegend folgende Nutzungsdauern zu Grunde gelegt:
Im Jahr 2021 erfolgte die Überarbeitung von Anlagenklassen, verbunden mit einer Verlängerung der Nutzungsdauern. Dies führte zu einer Veränderung der Jahresabschreibungen in Höhe von 661 TEUR. Geleistete Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt. Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Zur Erreichung einer klaren und übersichtlichen Darstellung des Vorratsvermögens wurde die Gliederung um den Posten Emissionsberechtigungen erweitert, die im Berichtsjahr zu Anschaffungskosten angesetzt worden sind. Die kostenlos zugewiesenen und am Bilanzstichtag noch nicht zurückgegebenen Emissionsberechtigungen sind mit dem Erinnerungswert von 1 EUR je Tonne CO2 bilanziert worden. Forderungen Die zum 31. Dezember 2021 ausgewiesenen Forderungen sind – wie zum Vorjahresbilanzstichtag –innerhalb eines Jahres fällig. Sie sind mit dem Nennwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Ausfallrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 % berücksichtigt. Die Forderungen aus der Lieferung von Energie und Wasser wurden mit erhaltenen Abschlagszahlungen in Höhe von 10.918 TEUR (31. Dezember 2020: 11.031 TEUR) saldiert. Für einen Teil der Forderungen ergibt sich der Ansatz aus einem stetig angewandten Schätzverfahren. Die ausgewiesenen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 18 TEUR betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Gewerbesteuer 2021 (512 TEUR) sowie Verbindlichkeiten aus Gewerbesteuer 2020 (370 TEUR) und aus Konzessionsabgabe 2021 (125 TEUR). Mit 1 TEUR werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2020 setzt sich der Posten aus Forderungen aus Lieferungen Leistungen (247 TEUR), Forderungen aus Konzessionsabgabe (52 TEUR), Forderungen aus Gewerbesteuer (6 TEUR) sowie Verbindlichkeiten aus Konzessionsabgabe (16 TEUR) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (12 TEUR) zusammen. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt - ggf. verringert um die Wertberichtigungen - und beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Steuererstattungen von 1.802 TEUR (31. Dezember 2020: 632 TEUR), die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstanden sind. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden mit den anteiligen Ausgaben aus der Zeit vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit des Folgejahres darstellen, erfasst. Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf der Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes von aktuell 29,475 %. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Steuerentlastungen ergeben sich bei der Gesellschaft durch Abweichungen zwischen Steuer- und Handelsbilanz bei den Sachanlagen sowie Pensions- und sonstigen Rückstellungen. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer in Höhe von 348 TEUR (31. Dezember 2020: 401 TEUR). Eigenkapital Das gezeichnete Kapital und die Rücklagen sind zum Nennwert bewertet. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und beträgt zum 31. Dezember 2021 unverändert 5.000 TEUR. Die Aufteilung der Geschäftsanteile stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Die Kapitalrücklage blieb im Geschäftsjahr unverändert. In die Gewinnrücklagen wurden im Geschäftsjahr 1.400 TEUR eingestellt. Sonderposten für Investitionszuschüsse Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beinhaltet im Wesentlichen Hausanschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse aus Verträgen ab dem 1. Januar 2003. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Hausanschlüsse und Versorgungsleitungen. Empfangene Ertragszuschüsse Die empfangenen Ertragszuschüsse werden ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren erfolgswirksam aufgelöst. Für alle ab dem 1. Januar 2003 abgeschlossenen Verträge werden wegen geänderter steuerlicher Vorschriften die Hausanschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung wird pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Markzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,87 Prozent angesetzt (Vorjahr: 2,3 Prozent). Weiterhin wurde eine Einkommenssteigerung analog Vorjahr von 3,0 Prozent p.a., eine Fluktuationsquote analog Vorjahr bis zu 0,5 Prozent p.a., eine Lebenskostensteigerung von 1,25 Prozent p.a. (Vorjahr: 1,1 Prozent p.a.) sowie eine Rentendynamik von bis zu 1,25 Prozent p.a. (Vorjahr: bis zu 1,1 Prozent p.a.) berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teils durch Rückdeckungsversicherungen besichert. Die Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten betragen zum 31. Dezember 2021: 281 TEUR (31. Dezember 2020: 266 TEUR) und wurden gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Aus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 95 TEUR (Vorjahr: 107 TEUR). Dieser Betrag unterliegt einer Ausschüttungssperre. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Die Steuerrückstellungen betreffen Rückstellungen für die Körperschaftsteuer (99 TEUR), Solidaritätszuschlag (6 TEUR) und Gewerbesteuer (90 TEUR). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere Emissionsrechte (2.194 TEUR), ungewisse Verbindlichkeiten hinsichtlich zu viel vereinnahmter Umsatzerlöse aus Netzentgelten (664 TEUR) sowie Rückstellungen im Personalbereich (380 TEUR). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zu den Erfüllungsbeträgen und erhaltene Anzahlungen zum Nennbetrag passiviert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betreffen den Saldo aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (5.283 TEUR) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (398 TEUR). Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden wie bereits im Vorjahr keine Verbindlichkeiten aus Steuern ausgewiesen. Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit bestehen wie im Vorjahr nicht. Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag für den Fuhrpark und sonstige Betriebsausstattung in Höhe von 309 TEUR. Die Beträge beziehen sich jeweils auf die Gesamtlaufzeit der Verträge. Die Leasinggeschäfte dienen der mittel- und langfristigen Verbesserung der Liquiditätssituation und der Verbesserung der Eigenkapitalquote. Ein weiterer Vorteil besteht in dem flexiblen Austausch von Kraftfahrzeugen bei Ausfall innerhalb der Vertragsbindung. Risiken können sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden können, wofür es derzeit keine Anzeichen gibt. Im Jahr 2003 wurde mit SWM ein kaufmännischer Betriebsführungsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Im Zuge der Beendigung der technischen Betriebsführung durch die E.ON Avacon AG zum 1. Januar 2012 wurden einzelne Teilleistungen an SWM übertragen. Diese betreffen im Wesentlichen die Netzführung des Strom- und Gasbereiches, die Zählerfernauslesung, die Wartung und Inspektion der Gasdruckregelanlagen und KKS-Anlagen sowie IT-Leistungen für Neuerungen des EnWG. In diesem Zusammenhang wurde der kaufmännische Betriebsführungsvertrag in einen Dienstleistungsvertrag bei unveränderter Laufzeit geändert. Im Jahr 2021 betrug das Entgelt für die kaufmännischen und technischen Dienstleistungen 1.972 TEUR. Ferner bestehen mit der SWM Vereinbarungen über Leistungen, die nicht im Vertrag erfasst sind. Diese werden gemäß allgemeinen Weiterberechnungssätzen abgerechnet. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 waren Stromlieferungsverträge im Wert von 1.910 TEUR abgeschlossen. Für die Beschaffung von Erdgas lagen zum Bilanzstichtag Verträge mit einem Umfang von 32.995 TEUR vor. Abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz werden schwebende Energieverträge für Zwecke der Bewertung zu Portfolios zusammengefasst. Dabei handelt es sich um physisch zu erfüllende Warentermingeschäfte, die zur Marktpreissicherung für zukünftige Strom- und Gaslieferverträge dienen. Die Zusammenfassung der Portfolien richtet sich dabei nach den Vorgaben des Risikomanagements. Es erfolgt eine Deckungsbeitragsrechnung. Eine zukunfts- und vergangenheitsorientierte Betrachtung kann über Plan-Ist-Vergleichsrechnungen durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Deckungsbeitragsrechnung können auf die Gewinn- und Verlustrechnung übergeleitet werden. Drohverlustrückstellungen waren gemäß Deckungsbeitragsrechnung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 nicht zu bilden. Weiterhin besteht zum 31. Dezember 2021 ein Gesamtbestellobligo in Höhe von 387 TEUR aus getätigten Bestellungen bei diversen Lieferanten und Dienstleistern, deren Lieferungen und Leistungen zum Stichtag noch nicht erbracht sind. III. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
Unter den Umsatzerlösen werden mit 1.278 TEUR (Vorjahr: 443 TEUR) periodenfremde Erlöse ausgewiesen. Ferner enthalten die Umsatzerlöse mit 767 TEUR (Vorjahr: 940 TEUR) Erlösschmälerungen für Vorjahre. Von den Umsatzerlösen wurde die Strom- und Energiesteuer in Höhe von 3.965 TEUR (Vorjahr: 3.762 TEUR) abgesetzt. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (3.608 TEUR; Vorjahr: 229 TEUR). Materialaufwand Der Materialaufwand setzt sich aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 57.253 TEUR (Vorjahr: 34.667 TEUR) und Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 2.710 TEUR (Vorjahr: 4.234 TEUR) zusammen. Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen von 448 TEUR enthalten. Personalaufwand Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 214 TEUR (Vorjahr: 154 TEUR). Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung der langfristigen Personalrückstellungen ergeben. Diese sind im Zinsergebnis ausgewiesen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen u. a. die Rücknahme einer EEG-Umlage in Höhe von 1.657 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR), die Vergütung für den Dienstleistungsvertrag mit der SWM in Höhe von 1.621 TEUR (Vorjahr: 1.550 TEUR) und an die Stadt zu zahlende Konzessionsabgabe in Höhe von 1.555 TEUR (Vorjahr: 1.403 TEUR). Periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 161 TEUR (Vorjahr: 475 TEUR) betreffen im Wesentlichen Wertberichtigungen auf Forderungen. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Erträge aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 14 TEUR (Vorjahr: 336,95 EUR). Zinsen und ähnliche Aufwendungen Hierin sind u. a. in Höhe von 524 TEUR (Vorjahr: 553 TEUR) Zinsen an Kreditinstitute für langfristige Darlehen sowie Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen mit 16 TEUR (Vorjahr: 19 TEUR) enthalten. Den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 15 TEUR (Vorjahr: 16 TEUR) stehen Zinserträge aus dem verpfändeten Deckungsvermögen in Höhe von 4 TEUR (Vorjahr: 4 TEUR) gegenüber, welche saldiert ausgewiesen werden. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern von Einkommen und Ertrag in Höhe von 962 TEUR enthalten für 2021 Gewerbesteuer in Höhe von 334 TEUR sowie Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 360 TEUR. Steuern vom Einkommen und Ertrag bestehen für die Jahre 2018 bis 2020 in Höhe von 268 TEUR. Sonstige Steuern Die Position beinhaltet wie im Vorjahr u.a. Energiesteuern, die gemäß den BilRUG-Vorschriften nur noch mit den auf dem Eigenverbrauch entfallenden Anteil ausgewiesen werden. IV. FinanzinstrumenteDie SWS hat im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken für Darlehen mit variabler Verzinsung derivative Geschäfte abgeschlossen. Derivative Finanzkontrakte werden nur mit Banken höchster Bonität abgeschlossen und sind auf die Absicherung des operativen Geschäfts sowie der damit verbundenen Finanzierungsvorgänge beschränkt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende derivative Finanzpositionen:
Die Zeitwerte wurden den Marktpreisbestätigungsschreiben der Banken entnommen. Die jeweilige Bewertung gibt die Einschätzung der Bank über den Wert des betreffenden Finanzinstrumentes zum Bilanzstichtag auf Basis aktueller Marktdaten unter Verwendung marktüblicher Bewertungsmethoden wieder. Er leitet sich lt. den Banken vom indikativen Preis ab, zu dem die Bank das Finanzinstrument beendet bzw. zurückgekauft hätte. Die Zinsderivate werden mit den zugrundeliegenden Bankdarlehen zu Bewertungseinheiten (Micro-Hedges) zusammengefasst. Da die Derivate mit den zugrundeliegenden Darlehen in allen wesentlichen Bedingungen übereinstimmen, ist davon auszugehen, dass sich die Zahlungsströme aus der Zinsabsicherung für die verbleibende Laufzeit der Derivate vollständig ausgleichen, mithin eine Absicherung von Festzinssätzen erreicht wird. Zur bilanziellen Abbildung wird die sog. Einfrierungsmethode angewendet. V. Ergänzende Angabena) Zusammensetzung der Organe/Aufwendungen für Organe Geschäftsführung
Bezüge der Geschäftsführung Bezüglich der Angaben über die Gesamtbezüge der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2021 wurde von der Schutzvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Aufsichtsrat
Bezüge des Aufsichtsrates Die Bezüge des Aufsichtsrates betrugen im Geschäftsjahr 10 TEUR. b) Angaben zu Arbeitnehmern Im Jahresdurchschnitt betrug die Zahl der Arbeitnehmer:
c) Angaben gemäß § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind als Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen und assoziierten Unternehmen der Dienstleistungsvertrag mit der SWM zu nennen. Mit diesem Vertrag erbringt SWM für SWS ausgewählte Dienstleistungen im Rahmen der kaufmännischen und technischen Betriebsführung. In 2021 sind dafür Aufwendungen von 1.972 TEUR angefallen. Mit der SWM besteht ein Rahmenvertrag über die wechselseitige Lieferung von elektrischer Energie (offener Vertrag) und ein Erdgasliefervertrag. Aus diesen Verträgen erzielte die Gesellschaft im Berichtsjahr Erlöse von 349 TEUR und hatten Aufwendungen von 17.970 TEUR. Mit der GELSENWASSER AG bestehen vertragliche Vereinbarungen über die Erstellung von Rohrnetzberechnungen im Wasserbereich, Netzplanungen im Gasbereich, Erdgaslieferungen, Einführung eines geografischen Informationssystems, Beratungsleistungen und über Leitungstätigkeiten. Aus diesen Verträgen erzielte die Gesellschaft im Geschäftsjahr Erlöse von 6.234 TEUR und hatte Aufwendungen von 644 TEUR. d) Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB beträgt im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 36 TEUR. Es betrifft Abschlussprüfungsleistungen (26 TEUR) und sonstige Bestätigungsleistungen (10 TEUR). e) Ergebnisverwendungsvorschlag Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung aufgestellt worden. f) Nachtragsbericht Der am 24. Februar 2022 ausgebrochen Krieg in der Ukraine hat sich weder wertaufhellend noch wertbegründend auf den vorliegenden Jahresabschluss ausgewirkt. Derzeit ist aber noch nicht absehbar, in welchem Umfang sich die aktuelle Situation und auch daran anknüpfende politische Maßnahmen künftig auf die Lage des Unternehmens auswirken werden. Die Beschaffung von Strom und Erdgas erfolgt gemäß der beschlossenen Beschaffungsrichtlinie. Das hat letztendlich dazu geführt, dass Anfang des Jahres 2022 noch Mengen für das Jahr 2022 nicht beschafft waren. Die Entwicklung der Märkte war in den letzten Monaten von extremen Schwankungen und ungeahnt hohen Beschaffungskosten geprägt. Die Beschaffungspreise für Strom und Gas nach Ausbruch des Krieges werden das Jahresergebnis 2022 deutlich belasten. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben. g) Sonstige Angaben Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sind eine gesonderte Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die Tätigkeiten „Elektrizitätsverteilung“ und „Gasverteilung“ sowie Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme erstellt worden.
Stendal, 21. April 2022 Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- Thomas Bräuer Dr. Stefan Sanft Entwicklung des Anlagevermögens 2021
Tätigkeitsabschlüsse für das Geschäftsjahr
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31.12.2021 | 31.12.2020 | |
€ | € | |
A. Anlagevermögen | ||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
8.286,87 | 10.254,35 |
2. Geleistete Anzahlungen | 7.659,35 | 0,00 |
15.946,22 | 10.254,35 | |
II. Sachanlagen | ||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
2.429.040,44 | 2.468.963,60 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 24.502.518,64 | 24.794.005,95 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 431.666,08 | 225.242,84 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.505.616,19 | 947.262,00 |
29.868.841,35 | 28.435.474,39 | |
29.884.787,57 | 28.445.728,74 | |
B. Umlaufvermögen | ||
I. Vorräte | ||
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 0,00 | 34,98 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 473.937,22 | 1.849.678,50 |
2. Forderungen gegen Gesellschafter | 77.947,32 | 36.339,42 |
3. Sonstige Vermögensgegenstände | 275.656,88 | 260.061,42 |
827.541,42 | 2.146.079,34 | |
827.541,42 | 2.146.114,32 | |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 66.710,00 | 43.283,97 |
30.779.038,99 | 30.635.127,03 |
31.12.2021 | 31.12.2020 | |
€ | € | |
A. Zugeordnetes Eigenkapital | 7.620.220,91 | 5.651.057,69 |
B. Ausgleichsposten | 1.414.717,32 | 3.128.002,24 |
C. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen | 1.555.573,00 | 1.442.167,00 |
D. Empfangene Ertragszuschüsse | 0,00 | 12.310,00 |
E. Rückstellungen | ||
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 232.845,88 | 191.141,72 |
2. Steuerrückstellungen | 0,00 | 17.202,40 |
3. Sonstige Rückstellungen | 987.495,67 | 2.391.303,19 |
1.220.341,55 | 2.599.647,31 | |
F. Verbindlichkeiten | ||
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 18.545.006,82 | 17.233.897,80 |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 362.721,64 |
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 80.108,77 | 0,00 |
4. Sonstige Verbindlichkeiten | 343.070,62 | 205.323,35 |
18.968.186,21 | 17.801.942,79 | |
30.779.038,99 | 30.635.127,03 |
2021 | 2020 | |
€ | € | |
1. Umsatzerlöse | 9.767.519,28 | 11.309.306,47 |
2. Umsatzerlöse aus Eigenverbrauch | 6.078.510,31 | 5.299.192,15 |
3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 206.200,48 | 61.109,75 |
4. Sonstige betriebliche Erträge | 2.113.243,82 | 86.190,20 |
18.165.473,89 | 16.755.798,57 | |
5. Materialaufwand | ||
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
4.203.781,42 | 6.014.706,50 |
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 885.582,97 | 928.153,48 |
c) Materialaufwand aus Eigenverbrauch | 4.777.465,98 | 4.103.094,63 |
9.866.830,37 | 11.045.954,61 | |
6. Personalaufwand | ||
a) Löhne und Gehälter | 1.483.011,06 | 1.312.077,04 |
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
366.416,04 | 301.539,59 |
1.849.427,10 | 1.613.616,63 | |
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
1.250.666,07 | 1.838.770,74 |
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 3.821.846,11 | 1.789.808,44 |
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 10.327,56 | 7.011,41 |
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 245.972,39 | 252.068,60 |
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 323.509,40 | 66.742,08 |
12. Ergebnis nach Steuern | 817.550,01 | 155.848,88 |
13. Sonstige Steuern | 3.902,03 | 5.163,33 |
14. Jahresüberschuss | 813.647,98 | 150.685,55 |
Gemäß § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz hat die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 eine gesonderte Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung für die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" erstellt.
Die Zuordnungsregeln, nach denen das Aktiv- und Passivvermögen sowie die Aufwendungen und Erträge den Tätigkeiten zugewiesen wurden, sind in einer gesonderten Dokumentation erläutert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Das Anlagevermögen wird linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind - wie zum Vorjahresbilanzstichtag - innerhalb eines Jahres fällig.
Unter dem Bilanzposten Forderungen gegen Gesellschafter werden mit 162 TEUR Forderungen aus Gewerbesteuer (31. Dezember 2020: 0,2 TEUR Verbindlichkeiten) ausgewiesen. Die übrigen Forderungen gegen Gesellschafter entfallen auf den Saldo von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten mit 240 TEUR (31. Dezember 2020: 80 TEUR) Forderungen aus Steuererstattungen.
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Restlaufzeit bis 1 Jahr |
Restlaufzeit mehr als 1 Jahr |
Restlaufzeit davon über 5 Jahre |
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TEUR | TEUR | TEUR | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
1.724 | 16.821 | 12.195 |
31. Dezember 2020: | 1.626 | 15.608 | 10.265 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
0 | 0 | 0 |
31. Dezember 2020: | 363 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
80 | 0 | 0 |
31. Dezember 2020: | 0 | 0 | 0 |
sonstige Verbindlichkeiten | 343 | 0 | 0 |
31. Dezember 2020: | 205 | 0 | 0 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen zum 31. Dezember 2021 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 62 TEUR (Vorjahr: 43 TEUR).
Die Erträge aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen betragen 6 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).
Die Aufwendungen aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen betragen 6 TEUR (Vorjahr: 9 TEUR).
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||
01.01.2021 | Korrekturen | Zugänge | |
€ | € | € | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
187.617,61 | 8.028,77 | 4.669,03 |
2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 7.659,35 |
187.617,61 | 8.028,77 | 12.328,38 | |
II. Sachanlagen | |||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
3.729.632,45 | 72.009,33 | 1.528,32 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 50.755.474,66 | 79.672,64 | 646.048,52 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 900.969,18 | 26.289,93 | 306.935,01 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 947.262,00 | 2.015,52 | 1.651.974,63 |
56.333.338,29 | 179.987,42 | 2.606.486,48 | |
56.520.955,90 | 188.016,19 | 2.618.814,86 |
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||
Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2021 | |
€ | € | € | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
0,00 | 0,00 | 200.315,41 |
2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 7.659,35 |
0,00 | 0,00 | 207.974,76 | |
II. Sachanlagen | |||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
0,00 | 0,00 | 3.803.170,10 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 22.044,75 | 95.635,96 | 51.554.787,03 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 0,00 | 1.234.194,12 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | -95.635,96 | 2.505.616,19 |
22.044,75 | 0,00 | 59.097.767,44 | |
22.044,75 | 0,00 | 59.305.742,20 |
Abschreibungen | |||
01.01.2021 | Korrekturen | Zugänge | |
€ | € | € | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
177.363,26 | 7.102,14 | 7.563,14 |
2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
177.363,26 | 7.102,14 | 7.563,14 | |
II. Sachanlagen | |||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
1.260.668,85 | 41.415,63 | 72.045,18 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 25.961.468,71 | 46.465,57 | 1.066.378,86 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 675.726,34 | 22.122,81 | 104.678,89 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
27.897.863,90 | 110.004,01 | 1.243.102,93 | |
28.075.227,16 | 117.106,15 | 1.250.666,07 |
Abschreibungen | ||
Abgänge | 31.12.2021 | |
€ | € | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
0,00 | 192.028,54 |
2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 |
0,00 | 192.028,54 | |
II. Sachanlagen | ||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
0,00 | 1.374.129,66 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 22.044,75 | 27.052.268,39 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 802.528,04 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 |
22.044,75 | 29.228.926,09 | |
22.044,75 | 29.420.954,63 |
Restbuchwerte | ||
31.12.2021 | 31.12.2020 | |
€ | € | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
8.286,87 | 10.254,35 |
2. Geleistete Anzahlungen | 7.659,35 | 0,00 |
15.946,22 | 10.254,35 | |
II. Sachanlagen | ||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
2.429.040,44 | 2.468.963,60 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 24.502.518,64 | 24.794.005,95 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 431.666,08 | 225.242,84 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.505.616,19 | 947.262,00 |
29.868.841,35 | 28.435.474,39 | |
29.884.787,57 | 28.445.728,74 |
31.12.2021 | 31.12.2020 | |
€ | € | |
A. Anlagevermögen | ||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
4.681,78 | 14.352,71 |
2. Geleistete Anzahlungen | 6.125,79 | 0,00 |
10.807,57 | 14.352,71 | |
II. Sachanlagen | ||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
309.594,29 | 439.562,99 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 11.875.839,35 | 11.675.769,79 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 56.642,39 | 83.561,48 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 83.530,68 | 186.912,13 |
12.325.606,71 | 12.385.806,39 | |
12.336.414,28 | 12.400.159,10 | |
B. Umlaufvermögen | ||
I. Vorräte | ||
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 0,00 | 19,70 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.597,94 | 30.302,73 |
2. Forderungen gegen Gesellschafter | 73.241,27 | 6.758,06 |
3. Sonstige Vermögensgegenstände | 104.973,03 | 16.985,84 |
185.812,24 | 54.046,63 | |
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 861.376,42 | 0,00 |
1.047.188,66 | 54.066,33 | |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 2.266,50 | 6.221,70 |
13.385.869,44 | 12.460.447,13 |
31.12.2021 | 31.12.2020 | |
€ | € | |
A. Zugeordnetes Eigenkapital | 4.046.066,79 | 2.569.110,02 |
B. Ausgleichsposten | -312.714,91 | 892.836,36 |
C. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen | 1.024.359,00 | 959.185,00 |
D. Empfangene Ertragszuschüsse | 0,00 | 4.089,00 |
E. Rückstellungen | ||
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 111.263,99 | 107.643,31 |
2. Steuerrückstellungen | 0,00 | 6.906,88 |
3. Sonstige Rückstellungen | 502.854,43 | 196.949,78 |
614.118,42 | 311.499,97 | |
F. Verbindlichkeiten | ||
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 7.659.577,76 | 7.515.433,17 |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 100.480,51 | 43.633,95 |
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 26.990,61 | 0,00 |
4. Sonstige Verbindlichkeiten | 226.991,26 | 164.659,66 |
8.014.040,14 | 7.723.726,78 | |
13.385.869,44 | 12.460.447,13 |
2021 | 2020 | |
€ | € | |
1. Umsatzerlöse | 942.764,58 | 1.244.266,32 |
2. Umsatzerlöse aus Eigenverbrauch | 2.929.879,02 | 2.292.596,12 |
3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 80.504,69 | 37.428,97 |
4. Sonstige betriebliche Erträge | 39.596,20 | 29.299,63 |
3.992.744,49 | 3.603.591,04 | |
5. Materialaufwand | ||
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
844.714,84 | 831.449,17 |
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 212.159,54 | 312.341,95 |
c) Materialaufwand aus Eigenverbrauch | 110.149,75 | 144.470,99 |
1.167.024,13 | 1.288.262,11 | |
6. Personalaufwand | ||
a) Löhne und Gehälter | 642.795,82 | 659.282,63 |
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
153.452,56 | 149.213,51 |
796.248,38 | 808.496,14 | |
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
586.711,23 | 636.205,05 |
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 759.142,41 | 683.278,31 |
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 9.854,36 | 3.163,71 |
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 90.399,18 | 102.057,47 |
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 171.379,28 | 26.797,40 |
12. Ergebnis nach Steuern | 431.694,24 | 61.658,27 |
13. Sonstige Steuern | 663,78 | 1.156,98 |
14. Jahresüberschuss | 431.030,46 | 60.501,29 |
Gemäß § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz hat die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 eine gesonderte Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung für die Tätigkeit "Gasverteilung" erstellt.
Die Zuordnungsregeln, nach denen das Aktiv- und Passivvermögen sowie die Aufwendungen und Erträge den Tätigkeiten zugewiesen wurden, sind in einer gesonderten Dokumentation erläutert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Das Anlagevermögen wird linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind - wie zum Vorjahresbilanzstichtag - innerhalb eines Jahres fällig.
Unter dem Bilanzposten Forderungen gegen Gesellschafter werden mit 87 TEUR (31. Dezember 2020: 0 TEUR) Forderungen aus Gewerbesteuer ausgewiesen. Die übrigen Forderungen gegen Gesellschafter entfallen auf sonstige Verbindlichkeiten.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten mit 113 TEUR (31. Dezember 2020: 7 TEUR) Forderungen aus Steuererstattungen.
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Restlaufzeit bis 1 Jahr |
Restlaufzeit mehr als 1 Jahr |
Restlaufzeit davon über 5 Jahre |
|
TEUR | TEUR | TEUR | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
712 | 6.948 | 5.037 |
31. Dezember 2020: | 709 | 6.806 | 4.477 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
100 | 0 | 0 |
31. Dezember 2020: | 44 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
27 | 0 | 0 |
31. Dezember 2020: | 0 | 0 | 0 |
sonstige Verbindlichkeiten | 227 | 0 | 0 |
31. Dezember 2020: | 165 | 0 | 0 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter entfallen auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 20 TEUR (Vorjahr: 16 TEUR).
Die Erträge aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen betragen 8 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).
Die Aufwendungen aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen betragen 3 TEUR (Vorjahr: 3 TEUR).
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||
01.01.2021 | Korrekturen | Zugänge | |
€ | € | € | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
163.370,03 | -32.434,81 | 250,35 |
2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 6.125,79 |
163.370,03 | -32.434,81 | 6.376,14 | |
II. Sachanlagen | |||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
1.041.878,56 | -290.905,00 | 0,00 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 23.041.633,91 | -321.863,36 | 709.668,60 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 547.996,96 | -106.206,65 | 24.215,03 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 186.912,13 | -8.142,37 | 69.204,90 |
24.818.421,56 | -727.117,38 | 803.088,53 | |
24.981.791,59 | -759.552,19 | 809.464,67 |
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||
Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2021 | |
€ | € | € | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
0,00 | 0,00 | 131.185,57 |
2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 6.125,79 |
0,00 | 0,00 | 137.311,36 | |
II. Sachanlagen | |||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
0,00 | 0,00 | 750.973,56 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 597,01 | 164.443,98 | 23.593.286,12 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 0,00 | 466.005,34 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | -164.443,98 | 83.530,68 |
597,01 | 0,00 | 24.893.795,70 | |
597,01 | 0,00 | 25.031.107,06 |
Abschreibungen | |||
01.01.2021 | Korrekturen | Zugänge | |
€ | € | € | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
149.017,32 | -28.691,42 | 6.177,89 |
2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
149.017,32 | -28.691,42 | 6.177,89 | |
II. Sachanlagen | |||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
602.315,57 | -167.311,83 | 6.375,53 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 11.365.864,12 | -187.712,63 | 539.892,29 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 464.435,48 | -89.338,05 | 34.265,52 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
12.432.615,17 | -444.362,51 | 580.533,34 | |
12.581.632,49 | -473.053,93 | 586.711,23 |
Abschreibungen | ||
Abgänge | 31.12.2021 | |
€ | € | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
0,00 | 126.503,79 |
2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 |
0,00 | 126.503,79 | |
II. Sachanlagen | ||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
0,00 | 441.379,27 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 597,01 | 11.717.446,77 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 409.362,95 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 |
597,01 | 12.568.188,99 | |
597,01 | 12.694.692,78 |
Restbuchwerte | ||
31.12.2021 | 31.12.2020 | |
€ | € | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
4.681,78 | 14.352,71 |
2. Geleistete Anzahlungen | 6.125,79 | 0,00 |
10.807,57 | 14.352,71 | |
II. Sachanlagen | ||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
309.594,29 | 439.562,99 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 11.875.839,35 | 11.675.769,79 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 56.642,39 | 83.561,48 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 83.530,68 | 186.912,13 |
12.325.606,71 | 12.385.806,39 | |
12.336.414,28 | 12.400.159,10 |
31.12.2021 | 31.12.2020 | |
€ | € | |
A. Anlagevermögen | ||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
344,23 | 475,62 |
2. Geleistete Anzahlungen | 525,23 | 0,00 |
869,46 | 475,62 | |
II. Sachanlagen | ||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
24.812,63 | 15.702,97 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 27.443,31 | 17.056,37 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.927,49 | 2.144,96 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 4.796,05 | 1.034,52 |
59.979,48 | 35.938,82 | |
60.848,94 | 36.414,44 | |
B. Umlaufvermögen | ||
I. Vorräte | ||
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 0,00 | 0,48 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 3.529,83 |
2. Sonstige Vermögensgegenstände | 0,00 | 1.421,65 |
0,00 | 4.951,48 | |
0,00 | 4.951,96 | |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 70,92 | 58,16 |
60.919,86 | 41.424,56 |
31.12.2021 | 31.12.2020 | |
€ | € | |
A. Zugeordnetes Eigenkapital | 29.792,73 | -51.764,32 |
B. Ausgleichsposten | -49.171,53 | 59.134,12 |
C. Rückstellungen | ||
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 5.158,95 | 2.603,22 |
2. Sonstige Rückstellungen | 3.698,01 | 3.953,23 |
8.856,96 | 6.556,45 | |
D. Verbindlichkeiten | ||
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 43.658,14 | 26.920,95 |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 12.285,09 | 271,99 |
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 6.270,52 | 17,47 |
4. Sonstige Verbindlichkeiten | 9.227,95 | 287,90 |
71.441,70 | 27.498,31 | |
60.919,86 | 41.424,56 |
2021 | 2020 | |
€ | € | |
1. Umsatzerlöse | 12.929,57 | 6.016,61 |
2. Umsatzerlöse aus Eigenverbrauch | 59.161,42 | 45.148,67 |
3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 608,36 | 160,46 |
4. Sonstige betriebliche Erträge | 805,94 | 16.273,34 |
73.505,29 | 67.599,08 | |
5. Materialaufwand | ||
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
35.314,88 | 25.065,08 |
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 6.931,90 | 13.196,20 |
c) Materialaufwand aus Eigenverbrauch | 531,85 | 342,96 |
42.778,63 | 38.604,24 | |
6. Personalaufwand | ||
a) Löhne und Gehälter | 32.020,16 | 22.720,57 |
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
7.680,19 | 5.239,16 |
39.700,35 | 27.959,73 | |
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
5.295,79 | 6.377,07 |
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 14.029,65 | 7.893,32 |
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 8,58 | 9,16 |
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 505,91 | 752,38 |
11. Ergebnis nach Steuern | -28.796,46 | -13.978,50 |
12. Sonstige Steuern | 54,61 | 38,84 |
13. Jahresfehlbetrag | 28.851,07 | 14.017,34 |
Gemäß § 3 Abs. 4 MSbG in Verbindung mit § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz hat die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 eine gesonderte Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung für die Tätigkeit "Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" erstellt.
Die Zuordnungsregeln, nach denen das Aktiv- und Passivvermögen sowie die Aufwendungen und Erträge den Tätigkeiten zugewiesen wurden, sind in einer gesonderten Dokumentation erläutert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Das Anlagevermögen wird linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind - wie zum Vorjahresbilanzstichtag - innerhalb eines Jahres fällig.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen aus Steuern (31. Dezember 2020: 360,56 EUR Verbindlichkeiten).
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Restlaufzeit bis 1 Jahr |
Restlaufzeit mehr als 1 Jahr |
Restlaufzeit davon über 5 Jahre |
|
EUR | EUR | EUR | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
4.057,45 | 39.600,69 | 28.709,12 |
31. Dezember 2020: | 2.540,53 | 24.380,42 | 16.035,56 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
12.285,09 | 0,00 | 0,00 |
31. Dezember 2020: | 271,99 | 0,00 | 0,00 |
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
6.187,05 | 0,00 | 0,00 |
31. Dezember 2020: | 17,47 | 0,00 | 0,00 |
sonstige Verbindlichkeiten | 9.131,18 | 0,00 | 0,00 |
31. Dezember 2020: | 287,90 | 0,00 | 0,00 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter entfallen auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 849,98 EUR (Vorjahr: 347,60 EUR).
Erträge aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen bestehen in Höhe von 0,01 EUR (Vorjahr: 0,08 EUR).
Aufwendungen aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen bestehen in Höhe von 12,38 EUR (Vorjahr: 8,41 EUR).
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||
01.01.2021 | Korrekturen | Zugänge | |
€ | € | € | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
4.120,97 | 2.522,30 | 21,47 |
2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 525,23 |
4.120,97 | 2.522,30 | 546,70 | |
II. Sachanlagen | |||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
36.960,55 | 22.622,40 | 0,00 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 43.925,73 | 25.029,90 | 2.029,57 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 13.493,94 | 8.259,23 | 856,37 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.034,52 | 633,21 | 4.016,89 |
95.414,74 | 56.544,74 | 6.902,83 | |
99.535,71 | 59.067,04 | 7.449,53 |
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | ||
Umbuchungen | 31.12.2021 | |
€ | € | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
0,00 | 6.664,74 |
2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 525,23 |
0,00 | 7.189,97 | |
II. Sachanlagen | ||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
0,00 | 59.582,95 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 888,57 | 71.873,77 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 22.609,54 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | -888,57 | 4.796,05 |
0,00 | 158.862,31 | |
0,00 | 166.052,28 |
Abschreibungen | ||||
01.01.2021 | Korrekturen | Zugänge | 31.12.2021 | |
€ | € | € | € | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
3.645,35 | 2.231,21 | 443,95 | 6.320,51 |
2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
3.645,35 | 2.231,21 | 443,95 | 6.320,51 | |
II. Sachanlagen | ||||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
21.257,58 | 13.011,11 | 501,63 | 34.770,32 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 26.869,36 | 14.597,58 | 2.963,52 | 44.430,46 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 11.348,98 | 6.946,38 | 1.386,69 | 19.682,05 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
59.475,92 | 34.555,07 | 4.851,84 | 98.882,83 | |
63.121,27 | 36.786,28 | 5.295,79 | 105.203,34 |
Restbuchwerte | ||
31.12.2021 | 31.12.2020 | |
€ | € | |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
344,23 | 475,62 |
2. Geleistete Anzahlungen | 525,23 | 0,00 |
869,46 | 475,62 | |
II. Sachanlagen | ||
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
24.812,63 | 15.702,97 |
2. Technische Anlagen und Maschinen | 27.443,31 | 17.056,37 |
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.927,49 | 2.144,96 |
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 4.796,05 | 1.034,52 |
59.979,48 | 35.938,82 | |
60.848,94 | 36.414,44 |
Die SWS sind ein Mehrsparten-Unternehmen. Sie übernehmen die Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie die Betriebsführung für die Abwasserentsorgung in der Hansestadt Stendal.
Die SWS sind von ihrer Historie im wesentlichen Netzbetreiber, da sie im Gebiet der Stadt das Netz zur Versorgung der Bewohner aufgebaut haben und betreiben. Ferner stellen sie den eigenen Kunden in der Stadt die erforderliche Energie zur Verfügung.
Entsprechend § 6b EnWG ist für 2021 eine Bilanz und Gewinn -und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss) für folgende Tätigkeiten aufzustellen:
― |
Elektrizitätsverteilung (nachfolgend Stromnetz) |
― |
Gasverteilung (nachfolgend Gasnetz) |
und mit dem Jahresabschluss fest zu verbinden.
Die SWS nimmt laut § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG eine Kontentrennung für den gMsB vor und erstellt einen separaten Tätigkeitsabschluss.
Die Ermittlung der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG erfolgte auf Grundlage des Jahresabschlusses der SWS per 31. Dezember 2021.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einzelnen Tätigkeiten entsprechen den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Jahresabschluss der SWS. Diesbezüglich wird auf den Anhang des Jahresabschlusses der SWS verwiesen. Dies gilt auch für sonstige zu tätigende Angaben.
Sowohl für die Elektrizitätsverteilung als auch für die Gasverteilung bestehen keine Haftungsverhältnisse oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die gemäß § 268 Abs. 7 HGB anzugeben sind.
Die leistungswirtschaftlichen Beziehungen besonderen Umfangs mit verbundenen Unternehmen i.S.v. § 271 Abs. 2 HGB oder § 311 HGB sind im Anhang aufgeführt (Angaben über bestimmte Geschäfte gemäß § 6b Abs. 2 EnWG).
Für die Tätigkeiten gilt es, geeignete Schlüssel für die Umlage der gemeinsamen Kostenstellen zu finden, um die Leistungen des gemeinsamen Bereiches verursachungsgerecht den Tätigkeiten zuzuordnen.
Alle Aufwendungen und Erlöse der einzelnen Kostenstellen werden im Profit-Center dargestellt, deshalb wird hier der Saldo aller Kosten und Erlöse der jeweiligen Kostenstelle umgelegt.
2.1 Direkte Zuordnung
Die Aufwendungen und Erlöse sind soweit wie möglich den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Von einer direkten Zurechnung wurde nur im Fall von unvertretbar hohem Aufwand abgesehen.
2.2 Verteilung der Gemeinkosten auf die Sparten und die Tätigkeiten
Grundsätzlich rechnen die SWS den einzelnen Kostenstellen die Kosten - so weit möglich - direkt zu. Die gemeinsamen Kostenstellen, die auf andere Kostenstellen bzw. Kostenträger zu verteilen sind, betreffen in einem Querverbundunternehmen im Wesentlichen die Verwaltung einschließlich Kundenabrechnung und -betreuung.
Einzelne Abteilungen des gemeinsamen Bereiches (Hauptverwaltung) werden stufenweise auf die verbleibenden, in der Kostenhierarchie vorgelagerten Stufen verteilt und damit aufgelöst (Kaskadenmodell).
Seit dem Jahr 2013 werden die Produktivstunden der Mitarbeiter in den technischen Bereichen erfasst. Die Kosten dieser Bereiche werden direkt über die Arbeitszeit den einzelnen Profit-Centern zugeordnet. In der Praxis ist es in der Regel nicht möglich, alle Produktivstunden dieser Mitarbeiter zu erfassen (Besprechungen, Seminare, administrative Aufgaben).
Die Verteilung der Restkosten erfolgt dann ebenfalls über das Kaskadenmodell.
Umlagestufe 1: Betriebsrat, Arbeitssicherheit
Die Aufwendungen dieser Kostenstelle werden anhand des durchschnittlichen Personalanzahlschlüssels (ohne Geschäftsführung und leitende Angestellte) auf die einzelnen Sparten verteilt, da der Betriebsrat die Belange aller Beschäftigten im Unternehmen vertritt.
Umlagestufe 2: Verwaltungsobjekte
Seit dem Jahresabschluss 2012 werden die Salden von Aufwendungen und Erlösen, welche die Verwaltungsobjekte Rathenower Straße 1 und Hinter der Mühle 1 betreffen, auf Basis der genutzten Flächen auf die einzelnen Fachbereiche prozentual verteilt. Damit werden die Kosten der Gebäude einer personenabhängigen Nutzung unterstellt.
Umlagestufe 3: Netzwirtschaft
Die Energie- und Netzwirtschaft führt die Leistungen im Rahmen des Netznutzungsmanagements durch. Hier werden auch die Netznutzungen der dritten Händler abgerechnet sowie alle Leistungen rund um die Abwicklung der Netznutzung erfüllt (Vertragsentwürfe, Vertragsabschlüsse, Gespräche mit Händlern, Energiedatenmanagement). In der Netzwirtschaft wird die Abrechnung von Tarif- und Sonderkundenverträgen für fremde Händler durchgeführt. Der gewichtete Schlüssel ergibt sich aus der unterschiedlichen Periodizität der Abrechnung der Verträge.
Umlagestufe 4: Kaufmännische Betriebsführung
Die kaufmännische Betriebsführung der Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG (SWM) wird entsprechend einer Schätzung der genutzten personellen und technischen Kapazitäten verteilt. Im Zuge der Festsetzung der Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode im Strom (Bescheid vom 03.11.2015) wurde die Zurechnung der nicht direkt zurechenbaren Kosten auf Netz und Vertrieb auf 80/20 festgesetzt. Diese Kostenzuteilung kommt ab 2015 zum Tragen.
Umlagestufe 5: Einkauf/Allgemeine Dienste
Die Kosten der Bereiche Einkauf und Allgemeine Dienste wurden mit dem Jahresabschluss 2014 erstmalig über einen separaten Schlüssel umgelegt. In diesem werden die Kosten anhand der Anzahl der Rechnungen, der Bestellungen und der Fahrzeuge prozentual auf die einzelnen Sparten verteilt.
Umlagestufe 6: GB Betrieb
Der Geschäftsbereich Betrieb - dort namentlich die Geschäftsbereichsleitung sowie die Betriebswirtschaft - wurden seit dem Jahresabschluss 2014 ebenfalls erstmalig separat geschlüsselt. Damit werden die SWS einer genaueren Zuordnung der Kosten gerecht. Der Berechnung der Umlage wurden die Anzahl der Mitarbeiter, die Netzverträge gesamt, die Verträge fremder Händler sowie die Investitionen zu Grunde gelegt.
Umlagestufe 7: Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wird anhand eines kombinierten Schlüssels, der sich zusammensetzt aus:
• |
Materialaufwand/ bez. Leistungen ohne Bezugskosten |
• |
Leitungslängen |
• |
Investitionsvolumen |
• |
Verträge gesamt |
auf die einzelnen Sparten verteilt. Dieser Schlüssel ist vergleichsweise robust gegen starke Schwankungen zwischen den einzelnen Jahren, berücksichtigt aber Investitionsschwerpunkte in den einzelnen Jahren.
Umlagestufe 8: Mess- und Zählwesen
Die Aufwendungen der Kostenstelle Mess- und Zählwesen beinhalten die Kosten für die Ablesung der Zähler über alle Sparten. Die Kosten der Sparten Strom und Gas werden nach der Anzahl der aktiven Ablesungen geschlüsselt, da es aufgrund des Unbundlings hier zu untermonatlichen Wechseln kommen kann und ein Zähler daher unterjährig mehrmals abgelesen werden muss. Auch in den Bereichen Wasser, Wärme und Abwasser wird die tatsächliche Anzahl der Ablesungen für die Schlüsselung zu Grunde gelegt. Somit werden die Zählerwechsel und die Übermittlung der Zählerstände durch die Eigentümer korrekt abgebildet. Für die Schlüsselermittlung im Wasser- und Abwasserbereich erfolgt eine Fakturierung der Ablesungen mit 0,5, da in diesem Fall ein Zählerstand für beide Sparten verwandt wird. Zusätzlich fließt im Abwasserbereich die Anzahl der abgelesenen Gartenwasserzähler mit ein.
Umlagestufe 9: Marketing
Der Saldo von Aufwendungen und Erlösen auf dieser Kostenstelle wird anhand von gewichteten Verträgen auf die einzelnen Sparten verteilt. Die Kosten für Veröffentlichungen, z.B. Pflege der Internetseiten, Druck und Layout von Preisblättern, für den Bereich Strom, Gas und Wärme, sind dem Marketing-Bereich zugerechnet. Dabei werden im Strom und Gas die Kosten zu 30 % dem jeweiligen Netz und 70 % dem Handel zugeordnet.
Umlagestufe 10: Betriebsbereich Vertrieb
Bei der Verteilung des Saldos dieser Kostenstelle werden die Verträge aus den Kostenstellen Abrechnung und Kundenbetreuung addiert. In der Strom- und Gassparte werden die Aufwendungen jeweils zu 30% dem Netzbetrieb und zu 70% dem Handel zugeordnet. Lediglich die Kosten für die Betreuung und Abrechnung der Kundenverträge außerhalb des Netzgebietes werden zu 100% dem Handel zugeordnet. Diese Schlüsselung ist gegenüber dem Netzbereich gerechtfertigt, da der Handel die Aufgaben des Netzes mittels Verträge übernimmt. Die Gewichtung des Abwasserbereiches mit ¼ spiegelt den tatsächlichen Aufwand gegenüber den anderen Kostenstellen wieder.
Umlagestufe 11: Gerichtliches Mahnwesen
Erstmalig ab 2016 wurde der Bereich gerichtliches Mahnwesen vom Betriebsbereich Vertrieb abgekoppelt und als eigenständiger Bereich in der Kostenrechnung geführt. Die Umlage der Aufwendungen und Erlöse erfolgt anhand der Anzahl der gebuchten Forderungen für Tarif- und Sonderkunden über das separate EDV-Programm phinAMV. In den Bereichen Strom und Gas erfolgt dann eine Zuteilung von 30 % zum Netz und 70 % zum Handel.
Umlagestufe 12: Telekommunikation/MSR/IT/FWT
Hier werden seit 2021 die Aufwendungen aus den Bereichen Telekommunikation, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Informationstechnologie und Fernwirktechnik auf die Sparten umgelegt. Die Schlüsselung erfolgt auf Grund der durch den TK-Bereich betreuten Daten- und Telefonleitungen der SWS, insbesondere zwischen den einzelnen Gebäuden und technischen Anlagen. Die Kosten des MSR-, IT- und FWT-Bereiches werden entsprechend einer Schätzung der genutzten personellen und technischen Kapazitäten verteilt. Um einen optimalen Schlüssel darzustellen, wurde zudem eine Gewichtung der vier Bereiche vorgenommen.
Umlagestufe 13: Abrechnung
Der Saldo auf der Kostenstelle Abrechnung spiegelt den Aufwand für die Betreuung und Abrechnung der Tarifkundenverträge des Händlers und der Sonderprodukte innerhalb des Netzes SWS wieder. Diese sind anhand eines gewichteten Vertragsschlüssels auf die Sparten zu verteilen. Dieser Schlüssel berücksichtigt Veränderungen in der Kundenstruktur. In der Strom- und Gassparte werden entsprechend der Festsetzung der Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Strom die Kosten zu 80 % dem Netzbetrieb und 20 % dem Handel zugeordnet. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Abrechnung in diesem Bereich derzeit nur die Kunden des eigenen Handels betrifft. Sollte der eigene Handel von dritten Händlern abgelöst werden, werden diese Mitarbeiter im gleichen Umfang wie vorher im Netzbetrieb benötigt. Im Bereich Abwasser erfolgt die Gewichtung mit dem Faktor 1,5, da die Abrechnung in einem gesonderten Buchungskreis erfolgt.
Umlagestufe 14: Kundenbetreuung
Die Kundenbetreuung ist für die Abrechnung von Sonderkundenverträgen innerhalb des Netzes SWS und aller Abrechnungen für Tarif- und Sonderkunden inkl. Sonderprodukte außerhalb des Netzes zuständig. Um einen optimalen Schlüssel darzustellen, wurde eine Gewichtung von dem Bereich der Abrechnung innerhalb und außerhalb des Netzes vorgenommen. Zusätzlich wurden diese Verträge mit einem Faktor für den Aufwand der Abrechnung durch die Periodizität (Tarifkunden werden jährlich und Sonderkunden monatlich abgerechnet) abgebildet, um ein korrektes Mischungsverhältnis der Abrechnungsperioden darzustellen. Innerhalb der Strom- und Gassparte sind diese Kosten entsprechend der Festsetzung der Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Strom zu 80 % dem Netz zuzurechnen.
Umlagestufe 15: Anschlusswesen
Die Salden der Aufwendungen und Erlöse werden bei dieser Kostenstelle erstmalig ab 2016 zu 90 % anhand der Anzahl der Bestellungen für Hausanschlüsse prozentual auf die Sparten Strom, Gas, Wasser, Fernwärme und Abwasser verteilt. Damit wird jährlich die tatsächliche spartenbezogene Herstellung von Hausanschlüssen abgebildet. Die weiteren 10 % werden nach der Anzahl der gebuchten Dienstbarkeiten und Liegenschaften verteilt.
Umlagestufe 16: Planung/Bau
Die Kosten im Bereich Planung und Bau werden anhand der bereits gebuchten Stunden verteilt. Dieser Schlüssel gibt den tatsächlichen Aufwand verursachungsgerecht wieder.
Umlagestufe 17: GIS/Dokumentation
Aufwendungen des Bereiches GIS/Dokumentation werden durch die entsprechenden Längen der einzelnen Leitungen geschlüsselt. Somit ist eine korrekte Umlage der Kosten des Bereiches auf die Netzsparten gegeben.
Die Aufteilung der Bilanz haben wir unter Berücksichtigung der nachfolgenden Prinzipien vorgenommen.
Der Ausgleich der Bilanz erfolgt über ein Ausgleichskonto im Eigenkapital.
3.1 Direkte Zurechnung
Die Positionen der einzelnen Konten haben wir - so weit möglich - den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Von einer direkten Zurechnung haben wir nur im Fall von unvertretbar hohem Aufwand abgesehen.
3.2 Verteilung der gemeinsamen Konten auf die Sparten
Aktiva | Schlüssel für nicht direkt zurechenbare Posten |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |
II. Sachanlagen | |
A. Anlagevermögen | Anlageschlüssel Restbuchwert |
I. Vorräte | direkt |
II. Ford. u. sonst. Vermögensgegenstände | Umsatzschlüssel |
davon Ford. a. Lieferungen und Leistungen | Umlageschlüssel, Spartenergebnisschlüssel |
davon Ford. gg. Gesellschafter | Umlageschlüssel, Spartenergebnisschlüssel |
davon sonstiges | Umsatzschlüssel |
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | Umlageschlüssel, Gewinnverteilung |
C. Umlaufvermögen | |
D. Rechnungsabgrenzungsposten | Umlageschlüssel |
Passiva | Schlüssel für nicht direkt zurechenbare Posten |
I. Gezeichnetes Kapital | Anschaffungswerte |
II. Kapitalrücklagen | Anschaffungswerte |
III. Gewinnrücklagen | positive Ergebnisse Vorjahre |
IV. Jahresüberschuss | lt. GuV |
A. Eigenkapital | |
Ausgleichsposten | Residualgröße |
B. SOPO für Investzuschüsse | direkt |
C. Empfangene Ertragszuschüsse | direkt |
D. SOPO für unendgeltlich ausgegebene Emmissionsberechtigungen |
direkt |
E. Rückstellungen | Umlageschlüssel |
davon Pensionsrückstellungen | |
davon Steuerrückstellungen | |
davon Sonstige | |
F. Verbindlichkeiten | |
davon Verb. ggü. Kreditinstituten | Anlageschlüssel Restbuchwert |
davon Verb. a. Lieferungen und Leistungen | Umlageschlüssel |
davon Verb. ggü. Gesellschaftern | Umlageschlüssel |
davon sonstige Verbindlichkeiten | Umlageschlüssel |
Eigenkapital
Die Anschaffungswerte des Sachanlagevermögens bilden die Grundlage für die Verteilung des gezeichneten Kapitals (Mindestausstattung 25 TEUR im Bereich Vertrieb) und der Kapitalrücklage auf die Sparten.
Die Gewinnrücklage wird verteilt wie die Verteilung der Jahresergebnisse in den Jahren, in denen sie entstanden sind, auch bei einer anteiligen Zuführung des Jahresüberschusses in die Gewinnrücklage. Sollte im Jahresergebnis eine Sparte/Tätigkeit einen Verlust ausweisen, der durch die Überschüsse in anderen Sparten/Tätigkeiten kompensiert wird, ist der Verlust für die Verteilung nicht zu berücksichtigen. Nur Sparten/Tätigkeiten mit Überschuss werden für die Verteilung berücksichtigt.
Der Zuordnung des Jahresüberschusses ergibt sich aus der GuV.
Für die regulierten Bereiche Strom und Gas wird ab dem Jahresabschluss 2021 von einer ergebnisorientierten zu einer verwendungszweckorientierten Umlage gewechselt. Hierbei wird die positive Verteilung des Jahresüberschusses mit einer prozentualen Zuteilung von 95% für das Netz und 5% für den Vertrieb angesetzt. Das im Unternehmen verbleibende Ergebnis dient dazu, weitere absehbare Investitionen aus Eigenmitteln finanzieren zu können, die die Gesellschafter nicht vollumfänglich leisten können.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden - sofern die Kredite nicht direkt einer Sparte zugeordnet werden - anteilig der Restbuchwerte je Tätigkeit zugeordnet, da diese Verbindlichkeiten hauptsächlich aus Krediten für Investitionen in das Sachanlagenvermögen bestehen.
An die Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal, Hansestadt Stendal
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal, Hansestadt Stendal, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und |
• |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
• |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
• |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
• |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
• |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Prüfungsurteile
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten „Elektrizitätsverteilung“, „Gasverteilung“ und „Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme“ nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
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Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. |
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Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. |
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
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ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und |
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ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. |
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Leipzig, den 23. Mai 2022
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Carl Erik Daum, Wirtschaftsprüfer
ppa. René Strobach, Wirtschaftsprüfer
Im Geschäftsjahr 2021 wurde der Aufsichtsrat der Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal (SWS) regelmäßig schriftlich und mündlich von der Geschäftsführung über die Entwicklung und die Lage des Unternehmens sowie über die wesentlichen Geschäftsvorgänge unterrichtet.
Anhand von Berichten und erteilten Auskünften hat sich der Aufsichtsrat in 2 Sitzungen und 3 AR-Beschlussfassungen im schriftlichen Verfahren einen Einblick über die laufenden Geschäfte des Unternehmens im Geschäftsjahr 2021 verschafft, die Geschäftsführung der SWS überwacht, sich von der Ordnungsmäßigkeit überzeugt sowie die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag übertragenen Entscheidungen getroffen.
Von besonderer Bedeutung im Rahmen der Sitzungen waren neben den sehr erheblichen Energiepreissteigerungen vor allem die Beratungen zur angestrebten Zusammenführung der Abwassergesellschaft Stendal mbH (AGS) mit SWS sowie zum Sachstand der Neuvergabe von Konzessionen für die Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung. Trotz fortgesetzter Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie ist es SWS insgesamt gelungen, das Unternehmen hinsichtlich des Betriebes der Versorgungsanlagen weiter stabil zu halten.
In der Aufsichtsratssitzung am 01.06.2021 wurde Herr Thomas Pietsch, Sprecher der Geschäftsführung der SWM Magdeburg, zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Weitere Veränderungen im Aufsichtsrat der SWS hat es 2021 nicht gegeben.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der SWS für das Geschäftsjahr 2021 sind von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig geprüft und am 20. Mai 2022 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der SWS durch den Aufsichtsrat hat ebenfalls keine Beanstandungen ergeben. Der Aufsichtsrat hat dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zugestimmt und der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss der SWS für das Geschäftsjahr 2021 festzustellen.
Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Geschäftsführung der SWS für ihre im Geschäftsjahr 2021 geleistete, erfolgreiche Arbeit.
Stendal, 09.06.2022
Der Aufsichtsratsvorsitzende der
Stadtwerke - Altmärkische Gas-, Wasser-
und Elektrizitätswerke GmbH Stendal
Klaus Schmotz
Oberbürgermeister der Hansestadt Stendal
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde am 5. Juli 2022 festgestellt.